Rückholung Assemüll: Ergebnisse von Prüfung vorgestellt

Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig hat sich mit der Raumverträglichkeit beschäftigt und sieht zwingend erforderliche Maßgaben.

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Archivbild | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig hat die Raumverträglichkeitsprüfung zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II abgeschlossen. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden in der sogenannten Landesplanerischen Feststellung zusammengefasst und an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als verantwortliche Vorhabenträgerin übergeben. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Rückholung nur unter Beachtung von Maßgaben raumverträglich ist. Darüber informiert das ArL in einer Pressemitteilung.



Zu den Maßgaben gehören unter anderem die Einhaltung der Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung. Zudem müssen Maßnahmen entwickelt und konkretisiert werden, um Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten.

Gegenstand der Prüfung


Gegenstand der Prüfung ist der assenahe Bau einer Abfallbehandlungsanlage sowie eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle aus der Schachtanlage Asse II am Standort Kuhlager. Das Vorhaben umfasst aber auch die Planung eines neuen Schachts (Asse 5), sowie weitere infrastrukturelle Maßnahmen wie den Ausbau und die Kappung der Kreisstraße 513, eine radiologische Transporttrasse und ein 110-kV-Erdkabel zur Energieversorgung.

Die Raumverträglichkeitsprüfung bot Behörden, Verbänden und der Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich umfassend zu dem Vorhaben zu äußern. Dabei wurden auch mögliche Hindernisse wie die Verfügbarkeit von Grundstücken oder die Nutzbarkeit von Straßen angesprochen. Diese Themen sind jedoch erst dann entscheidend, wenn feststeht, dass rechtliche Vorgaben oder tatsächliche Gegebenheiten die Umsetzung unmöglich machen. Ziel der Raumverträglichkeitsprüfung ist es, eine solide Basis für die weitere Planung zu schaffen, ohne alle möglichen Szenarien vorwegzunehmen. Eine abschließende Prüfung und Bewertung sämtlicher Belange erfolgt in den nachfolgenden Genehmigungs- und Zulassungsverfahren.

Raumordnerische Prüfung abgeschlossen


Mit der Veröffentlichung der Landesplanerischen Feststellung ist die raumordnerische Prüfung abgeschlossen. Die Ergebnisse dieser Feststellung geben Orientierung für die weiteren Genehmigungsverfahren.

Die Landesplanerische Feststellung ist im Internet abrufbar.