Elm-Asse. Anlässlich des Himmelfahrtfeiertages und den damit verbundenen sogenannten „Vatertagstouren“ erlässt die Samtgemeinde Elm-Asse zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wieder eine Allgemeinverfügung. Diese besagt, dass am Himmelfahrtstag (9. Mai) zwischen 9 und 22 Uhr das Mitführen und Benutzen von Glasflaschen rund um den Bismarckturm verboten ist.
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Wie die Samtgemeindeverwaltung mitteilte, gilt das Verbot für die Bereiche der Ruine Asseburg in einem Umkreis von 100 Metern, für den Bismarckturm in einem Umkreis von 50 Metern, die Wiese unterhalb des Bismarckturmes und für den Verbindungsweg zwischen Ruine Asseburg und Bismarckturm.
Immer wieder Ärger an Vatertag
Die Anordnung werde ausgesprochen, da es in den vergangenen Jahren in diesem Bereich immer wieder zu Alkoholexsessen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen gekommen war. Mitgebracht Glasflaschen seien meist nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern in den Wal geworfen, fallen gelassen oder bewusst zerschlagen worden. Auch sei es vorgekommen, dass die Flaschen als Wurfgeschosse gegen Personen verwendet wurden.
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