Schladen-Werla. Wie Gemeindebürgermeister Andreas Memmert kürzlich in der Sitzung des Gemeinderates Schladen-Werla mitteilte, verbietet der 2011 geschlossene Zukunftsvertrag die Beteiligung der Gemeinde Schladen-Werla an der Bürgerenergiegesellschaft.
Memmert teilte mit, dass Die Planungsgesellschaft der Bürgerwind Beuchte geprüft hat, ob diese bereits jetzt über eine
Bürgerenergiegesellschaft an Ausschreibungen teilnimmt. Im Rahmen der Ausschreibung müsse unter anderem durch Eigenerklärung nachgewiesen werden, dass die Gemeinde, in der die geplanten Windenergieanlagen errichtet werden sollen, eine finanzielle Beteiligung von zehn Prozent an der Bürgerenergiegesellschaft hält oder der entsprechenden Gemeinde eine finanzielle Beteiligung von zehn Prozentangeboten worden ist.
Bürgerenergiegesellschaften können in dem Ausschreibungsverfahren Gebote für bis zu sechs Windenergieanlagen an Land mit einer zu installierenden Leistung von insgesamt nicht mehr als 18 Megawatt abgeben. Derzeit würden die Investitionskosten dafür bei rund 5 Millionen Euro liegen, wobei ein Eigenkapitalanteil von 20 Prozent plausibel erscheinen würde. Bei mindestens einer Anlage und der Vorgabe, dass mindestens zehn Gesellschafter existieren müssen, wäre eine Einlage von 100.000 Euro als Ansatz zu erwägen.
Im Februar hatte Herr Clemens von König per Mail der Gemeinde Schladen-Werla eine Beteiligung in Höhe von 10 Prozent an der der Bürgerenergiegesellschaft angeboten. Aufgrund des mit dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Wolfenbüttel abgeschlossenen Zukunftsvertrages sei eine Beteiligung an der Bürgerenergiegesellschaft mit einer Einlage von 100.000 Euro für die Gemeinde Schladen-Werla nicht realisierbar. "Wir halten viel von erneuerbarer Energie und finden es bedauerlich, dass wir uns derzeit nicht beteiligen können. Aber der Zukunftsvertrag lässt dies leider nicht zu. Wir würden uns aber freuen, wenn dies zu einem anderen Zeitpunkt möglich wird", so Memmert.
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