Schlossplatz-Umbau: Rat muss noch mal abstimmen

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Der Rat muss erneut abstimmen. Symbolfoto: Alexander Dontscheff
Der Rat muss erneut abstimmen. Symbolfoto: Alexander Dontscheff | Foto: Dontscheff

Wolfenbüttel. Am 14. August kommt der Rat der Stadt zu einer außerplanmäßigen Sondersitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht im Prinzip nur ein einziger Punkt: Die erneute Abstimmung über den Schlossplatz-Umbau. Offizielle Begründung: Man wolle einen Verfahrensfehler vermeiden.


Eigentlich hatte der Rat in seiner Sitzung am 21. Juni mehrheitlichdem Beschlussvorschlag zugestimmt. Warum jetzt alle noch mal ran müssen? In der Sitzung im Juni wurde versäumt, angemessen über dieAbwägung der Verwaltung bezüglich der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (wie etwa der Polizei, der ADFC oder die "Gesellschaft der Freunde der Herzog August Bibliothek) zu beraten.

"Die erneute Beschlussfassung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan HQ „Schlossplatz“ ist aus verfahrensrechtlicher Sicht notwendig", heißt es in der neuen Verwaltungsvorlage. "Wenngleich die Abwägung der Anlagen zuvor den Gremien vorlag, hat die Prüfung gezeigt, dass die Abwägung nicht Gegenstand der Beratung zur Ursprungsvorlage im Rat war. Verfahrensrechtlich ist für die gültige Rechtskraft von Bebauungsplänen die abschließende Zustimmung über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen des Rat zum Satzungsbeschluss notwendig."

Um den ansonsten entstehenden Verfahrensfehler abzuwenden, müsse die Abwägung sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan HQ „Schlossplatz“ sowiedie Begründung zum Bebauungsplan und die Teilaufhebung der Bebauungspläne HB „Neugestaltung Schlossplatz und HC „Löwenstraße“ für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes HQ erneut vom Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt Wolfenbüttel beschlossen werden.

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