Schottergärten-Verbot: Landkreis Wolfenbüttel führt Kontrollen durch

Schotter- und Kiesgärten verstoßen gegen die Niedersächsische Bauordnung und sind nicht zulässig. Der Landkreis will nun Kontrollen durchführen.

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Symbolfoto | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Schotter- und Kiesgärten müssen weg – darüber haben die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel bereits im letzten Jahr informiert. Grundstückseigentümern wurde zunächst die Möglichkeit gegeben, Schottergärten zu beseitigen und eine Grünfläche anzulegen, wie es auch die Niedersächsische Bauordnung vorsieht. In Kürze wird der Landkreis Wolfenbüttel verstärkt Kontrollen im Bereich des Landkreises Wolfenbüttel, ohne das Gebiet der Stadt Wolfenbüttel, durchführen.



Wie der Landkreis in einer Pressemitteilung berichtet, werden die Grundstückseigentümer angeschrieben und aufgefordert, den Schottergarten zu beseitigen, sollte ein Schottergarten bei der Kontrolle aufgefallen sein.

Warum müssen Schottergärten verschwinden?


Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat im Januar 2023 die geltende Regelung zu den sogenannten Schottergärten bestätigt: Schotter- und Kiesgärten verstoßen gegen die Niedersächsische Bauordnung und sind daher nicht zulässig. Nicht überbaute Flächen sind als Grünflächen anzulegen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung benötigt werden (§ 9 Abs. 2 NBauO). Entscheidend ist hier, dass die Fläche einen „grünen Charakter“ hat. Diese nicht überbauten Flächen müssen wasserdurchlässig, bepflanzt und begrünt sein.

Bußgeld droht


Die Unteren Bauaufsichtsbehörden der Stadt Wolfenbüttel und des Landkreises Wolfenbüttel sind für den Vollzug der Niedersächsischen Bauordnung in ihrem Gebiet zuständig. Nach schriftlicher Aufforderung durch den Landkreis Wolfenbüttel haben die Eigentümerinnen und Eigentümer die Schottergärten innerhalb der gesetzten Frist zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Verwaltung bauordnungsrechtlich einschreiten und die Beseitigung auch zwangsweise durchsetzen und zusätzlich ein Bußgeld verhängen.

Wo gibt es weitere Informationen?


Auf der Informationsseite unter www.lkwf.de/schottergarten gibt es weitere Informationen zum Thema. Ein herunterladbarer Flyer gibt Tipps zur Gartengestaltung. Zudem ist dort ein Kontakt zur Bauaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel für weitere Fragen zu finden. Der Flyer kann auch per Post zugesendet werden.

Kontakt zur Bauaufsicht: Bauaufsicht Landkreis Wolfenbüttel, Bauverwaltung und Immissionsschutz, Löwenstraße 1, 38300 Wolfenbüttel, Telefon: 05331 84 602, E-Mail: bauenundplanen@lk-wf.de