Angesichts der beginnenden politischen Diskussion zur Einführung der Schuldenbremse in die Nds. Verfassung fordern der Nds. Städtetag und der Nds. Städte- und Gemeindebund gemeinsam vom Landesgesetzgeber einen weitergehenden Schutz der kommunalen Finanzausstattung in der Landesverfassung.
Trotz beginnender Stabilisierung der Kommunalfinanzen muss eine große Anzahl von Städten, Gemeinden und Samtgemeinden noch auf längere Sicht mit defizitären Haushalten leben. Die beiden kommunalen Spitzenverbände befürchten, dass es dem Land durch die Schuldenbremse künftig noch schwerer fallen wird, die notwendigen Sparvorgaben einzuhalten und sich dann fast zwangsläufig begehrliche Blicke der Landespolitik auf die den Kommunen gewährten Finanzmittel richten könnten.
Für den Städte- und Gemeindebund wies Präsident Rainer Timmermann darauf hin, dass der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zwar nominell die Regelungen über die kommunale Finanzausstattung unberührt lasse. „Städte, Gemeinden und Samtgemeinden fordern vom Gesetzgeber jedoch eine Regelung, die das finanzielle Existenzminimum der Kommunen garantiert. Wir fordern daher im Zusammenhang mit der Einführung der Schuldenbremse eine Ausweitung der verfassungsrechtlichen Schutzbestimmungen für die Kommunen.“
Diese verfassungsrechtliche Absicherung des Existenzminimums der Kommunen müsse durch geeignete Verfahrensvorschriften ergänzt werden. Frank Klingebiel, Präsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister von Salzgitter: “Wir fordern das Land auf, eine Art Niedersächsischen Stabilitätsrat einzurichten und gesetzlich abzusichern. Die neue Verfassungslage macht es notwendig, dass Land und Kommunen die Finanzfragen künftig frühzeitig, regelmäßig und auf Augenhöhe miteinander abstimmen.“
Wegen der herausragenden Bedeutung der Thematik für die Städte und Gemeinden und ihrer verfassungsrechtlichen Stellung, die nicht mit der von anderen Verbänden vertretenen Partikularinteressen vergleichbar ist, fordern daher Städtetag und Städte- und Gemeindebund die Fraktionen auf, die kommunale Ebene ab sofort in privilegierter Weise in die Gespräche zur Einführung der Schuldenbremse einzubeziehen. Ein gemeinsamer Forderungskatalog ist dieser Presseinformation beigefügt.
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