Schullternrat für vorgezogene Anmeldung an IGS Schöppenstedt


Der Schulelternrat der IGS Wallstraße unterstützt den Antrag des  Kreiselternrates zur IGS. Foto:
Der Schulelternrat der IGS Wallstraße unterstützt den Antrag des Kreiselternrates zur IGS. Foto:

Wolfenbüttel. Der Schulelternrat der IGS Wallstraße unterstützt den Antrag des Kreiselternrates Wolfenbüttel, die Anmeldungen für die in Gründung befindliche IGS Schöppenstedt vorzuziehen.


Die Einrichtung der IGS Schöppenstedt und die geplante Schulbezirksänderung hat auch Auswirkungen auf die Gesamtschulen in Wolfenbüttel, teilt der Schulelternrat in einer Stellungnahme mit.
Voraussichtlich werden die bereits bestehenden IGSen von der Fünfzügigkeit auf eine Vierzügigkeit sinken, was naturgemäß Auswirkungen auf die Angebotsvielfalt im Bereich der Wahlpflichtkurse, der Arbeitsgemeinschaften und auch auf das Kursangebot der Oberstufen haben wird. Für beide noch im Aufbau befindlichen Schulen ist dieses ein nicht hinzunehmender Eingriff. Eine dreizügige IGS Schöppenstedt wird noch weniger vielfältig arbeiten können, was nicht mit der Qualität oder Motivation der Lehrenden zusammenhängt, sondern schlicht und einfach mit den geringeren Ressourcen, die kleineren Schulsystemen zur Verfügung stehen.

Die Eltern aus den Bereichen Denkte und Kissenbrück haben in den letzten Wochen immer wieder sehr deutlich formuliert, dass sie im Falle der Einrichtung der Schulbezirke ihre Kinder nicht an der IGS Schöppenstedt anmelden werden, sondern statt dessen eine andere Schulform in der Stadt Wolfenbüttel anwählen werden. Mit seiner Entscheidung würde der Landkreis also trotz des zusätzlichen Angebots einer Integrierten Gesamtschule das Gesamtschulangebot im Landkreis Wolfenbüttel qualitativ insgesamt verschlechtern.

Der Antrag auf vorzeitige Anmeldung an der IGS Schöppenstedt käme von der Idee her einer erneuten und notwendigen Elternbefragung gleich. Die Entscheidung, diese Schule anzuwählen, wäre den Eltern und ihren Kindern überlassen, die mit dieser Wahl in den nächsten sechs Jahren leben müssen.

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