Schünemann: „Keine legalen Waffen in die Hände von Rechtsextremisten"




Niedersachsen startet im Bundesrat eine Initiative, um den legalen Waffenbesitz von Rechtsextremisten effektiv zu unterbinden.

Der zur Beratung anstehende Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus stärke zwar die Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden, so der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann. In Bezug auf das Waffenrecht klaffe aber eine Sicherheitslücke. „Auch legale Schusswaffen gehören nicht in die Hände von Extremisten, erst recht nicht in die Hände von Neonazis!”, fordert Schünemann.

Hier bestehe deutlich Handlungsbedarf. Das Waffengesetz besagt schon jetzt, dass jemand, der sich offen gegen die verfassungsmäßige Ordnung stelle, nicht befugt sei, eine Schusswaffe zu besitzen. Entsprechend seien die Waffenbehörden bei der Zuverlässigkeitsprüfung schon jetzt verpflichtet, auf das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister sowie auf die Stellungnahme der örtlichen Polizei zurückzugreifen. Das aber reiche nicht. Schünemann hält fest: „Einzig der Verfassungsschutz verfügt über umfassende Informationen über das rechtsextreme Milieu. Diese Erkenntnisse brauchen auch die Waffenbehörden bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Deshalb setzt sich Niedersachsen dafür ein, eine waffenrechtliche Regelanfrage bei den Verfassungsschutz-behörden von Bund und Ländern einzuführen. Nur ein lückenloser Informationsfluss zwischen den Gefahrenabwehrbehörden ermöglicht die effektive Abwehr von politischer Gewaltkriminalität”.


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