Schünemann zur Aufklärung der neonazistischen Terrorserie

von Marc Angerstein




[image=5e1764ca785549ede64ccf5e]Innenminister Uwe Schünemann beantwortet in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. März eine dringliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE.

Die Fraktion DIE LINKE hatte gefragt:

“Nach übereinstimmenden Berichten hat Innenminister Uwe Schünemann bisher abgelehnt, dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zur Aufklärung der neonazistischen Terrorserie Akten und Informationen niedersächsischer Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen. Angesichts der Tatsache, dass mit Holger Gerlach einer der mutmaßlichen Unterstützer der neonazistischen Terrorzelle in Niedersachsen gelebt hat und auch hier festgenommen wurde und zudem auch weitere Spuren nach Niedersachsen führen, ist für Beobachter und für Mitglieder des Untersuchungsausschusses diese Verweigerungshaltung nicht nachzuvollziehen.

Wir fragen die Landesregierung:

Wie wird die Landesregierung auf die vom 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages gestellten Beweisanträge zu den Aktenbeständen aus Niedersachsen bezüglich der Nazimordserie durch den NSU reagieren, und wie begründet die Landesregierung ihre Position?
Welchen Beitrag gedenkt die Landesregierung zu den Aufklärungsbemühungen des Bundestages hinsichtlich der Hintergründe der Terrorserie und des Versagens der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern, beispielweise durch eine Freistellung der durch den Untersuchungsausschuss geladenen Zeugen, konkret zu leisten?
Mit welchen inhaltlichen und personellen Beiträgen und Positionen beteiligt sich das Land Niedersachsen in der sogenannten Bund-Länder-Kommission zur Aufarbeitung der neonazistischen Terrorserie?”

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

“Die angeblichen übereinstimmenden Berichte, die von der Fraktion DIE LINKE zum Anlass für diese dringliche Anfrage genommen wurden, sind der Landesregierung nicht bekannt. Derartige Darstellungen entsprechen auch nicht den Tatsachen. Die Landesregierung und auch ich als zuständiger Fachminister haben es zu keinem Zeitpunkt abgelehnt, dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages Akten und Informationen niedersächsischer Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen. Vielmehr unterstützt das Land Niedersachsen alle Initiativen und Maßnahmen zur Aufklärung der Aktivitäten der rechtsextremistischen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) mit Nachdruck. Insofern wurde auch von mir stets darauf hingewiesen, dass das Land Niedersachsen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen jede Unterstützung, auch durch die Vorlage von Akten und sonstigen Informationen, leisten wird. Dem Land Niedersachsen liegt seit wenigen Tagen ein Beweisbeschluss des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Bundestages vor.

In diesem Beweisbeschluss wird das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen als die für den Verfassungsschutz verantwortliche oberste Landesbehörde erstmals aufgefordert, bestimmte Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherte Daten und sonstige Beweismittel vorzulegen. Diesem Ersuchen um Amtshilfe gemäß § 18 Abs. 4 Untersuchungsausschussgesetz i.V.m. Art. 44 Abs. 3 Grundgesetz wird das Land Niedersachsen unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen selbstverständlich nachkommen. Allen anderen Ländern sind gleichlautende Beweisbeschlüsse zugegangen. Deshalb haben unter Beteiligung des Landes Niedersachsen auf Ebene des zuständigen Arbeitskreises IV (Verfassungsschutz) der Ständigen Konferenz der Innenminister und – senatoren der Länder bereits erste Absprachen zur einheitlichen zügigen Abarbeitung der Beweisbeschlüsse stattgefunden.

Auch auf der heutigen IMK-Sondersitzung in Berlin werde ich mich dafür aussprechen, dass die Länder die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses aktiv begleiten. Im Übrigen wäre ich der Fraktion Die LINKE dankbar, wenn sie die Herkunft ihrer Information offenlegen würde.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu Frage 2: Die Landesregierung wird auch in Zukunft die Arbeit des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages unterstützen und fördern und über die Art der Unterstützung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen entscheiden.

Zu Frage 3: Die Bund-Länder-Kommission „Rechtsterrorismus“ ist ein weiteres wichtiges Gremium im Kampf gegen rechtsterroristische Umtriebe. Die Kommission wurde von der IMK und der Bundesregierung eingesetzt. Sie analysiert und bewertet im Sinne eines Gesamtbildes die Zusammenarbeitsformen der Sicherheitsbehörden der Länder mit den Bundesbehörden insbesondere bei der Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus und unterbreitet Vorschläge für eine weitere Optimierung dieser Zusammenarbeit.

Das Land Niedersachsen beteiligt sich an der Arbeit der Bund-Länder-Kommission „Rechtsterrorismus“ nicht nur finanziell, sondern auch personell, nämlich durch die Entsendung eines Mitarbeiters, an der Aufarbeitung ihres Arbeitsauftrages. Daneben hat die Landesregierung dem Gremium auf Anforderung bereits umfangreiches Informationsmaterial übermittelt. Die Landesregierung wird auch zukünftig die erforderlichen Informationen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen an die Bund-Länder-Kommission „Rechtsterrorismus“ übermitteln.”


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