Silvester: Autos sollen von der Straße

von Marc Angerstein


| Foto: Marc Angerstein



Wolfenbüttel. Seit Samstag ist Silvesterfeuerwerk im freien Verkauf und schon sind die ersten Böller zu hören und die ersten Raketen am nächtlichen Himmel zu sehen. Das ist allerdings verboten. Erst in der Silvesternacht ist das Zünden von Feuerwerkskörpern erlaubt. Die Städte Wolfenbüttel und Hornburg haben Feuerwerk in den Altstädten ganz verboten (WolfenbüttelHeute.de berichtete).

[image=5e176582785549ede64cefdf]Experten warnen davor, Autos in der Silvester-Nacht am Straßenrand abzustellen. Es gäbe auch in Wolfenbüttel viele Parkhäuser, so dass man nicht unbedingt an so einem Abend in stark bewohnten Innenstadtstraßen oder vor größeren Lokalen parken muss. Und die Gebühr dürfte sicherlich geringer sein, als der Betrag, der aufzuwenden wäre, um einen etwaigen Schaden zu regulieren.

Achtung - Feuergefahr


Ein Experten-Trick ist, den Wagen bei einer Autowäsche am Silvestermorgen mit Wachs zu überziehen. Dann gleiten Feuerwerkskörper leichter ab und einfache Schmauchspuren können bei gewachsten Autos oft mit Lackreinigern entfernt werden.

Bei Garagen-Hüllen und Schutzfolien bestehe hingegen die Gefahr, dass diese durch Knallkörper in Brand gesetzt werden.

Wer zahlt bei Schäden?


Nach Auskunft der Versicherer haftet bei Schäden am Auto der Verursacher, also derjenige, der die Rakete gezündet hat. Ist der Verursacher aber unbekannt, tritt in der Regel die Versicherung ein.

Die Teilkaskoversicherung zahlt grundsätzlich bei Brand und Explosion. In einem solchen Fall sollten Autofahrer den Schaden erst der Polizei und dann der Versicherung melden. Zeugen und Fotos, die belegen dass es sich um einen Silvesterschaden handelt, sind von Vorteil.


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