Sickte. Das Ordnungsamt der Samtgemeinde Sickte weist in einer Mitteilung am Donnerstag daraufhin, dass laut der Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kranken-häusern, Kinder- und Altersheimen verboten ist.
Dies gelte im Besonderen für den Park am Herrenhaus sowie dem Seniorenzentrum Sickte, teilt zuständiger Fachbereichsleiter Christoph Brandes mit. Das Abrennen von Silvesterfeuerwerk sei in diesem Bereich strikt untersagt. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Kontrollen angekündigt
Kontrollen sollen in der Silvesternacht durchgeführt werden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass Personen bis zum vollendetem 18. Lebensjahr keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II abbrennen dürfen.