Wolfenbüttel. Über rund 60 Besucher auf dem Sommerfest freuten sich die Mitarbeiter der Frühförderung der Lebenshilfe Wolfenbüttel. Kinder, die derzeit die Frühförderung besuchen, sowie Ehemalige mit ihren Eltern kamen bei bestem Wetter im Garten der Lebenshilfe-Kindergärten an der Lindener Straße zusammen.
Die Kinder freuten sich über Dosenwerfen, Kinderschminken und Seifenblasen sowie viele Spielmöglichkeiten. Die Eltern nutzten die Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen oder den Mitarbeitern der Frühförderung einige Fragen zu stellen.
Zudem konnten sich die Eltern auf dem Fest über die seit 1989 geltenden Kinderrechte informieren und selbst aktiv werden. Sie konnten ihre Wünsche für Kinder auf Stelltafeln aufschreiben. „Besonders häufig wurden die Rechte auf Aufmerksamkeit, Liebe und Geborgenheit genannt“, erzählt Traute Prüß, Leiterin der Frühförderung.
„Wir haben viele neue Kinder aufgenommen“, berichtet Prüß. Eltern und Kinder sollten die Einrichtung in ungezwungener Atmosphäre kennenlernen. „So sehen sie, dass sie nicht alleine mit ihren Problemen sind. Es gibt viele andere betroffene Familien“, so Prüß. Hintergrund: Die meisten Kinder, die das Angebot der Frühförderung nutzen, werden zu Hause von den Mitarbeitern besucht.
Die großen Seifenblasen waren eine Attraktion für die Kinder. Foto: Lebenshilfe
So etwa auch die Kinder von Nicole Schlinker, die jetzt ebenfalls das Fest besuchten. Die Zwillinge Fynn und Felix wurden als Frühchen geboren. „Ich wusste damals gar nicht, dass es ein solches Angebot wie die Frühförderung gibt“, sagt die Mutter. Nach eigenen Recherchen kam sie dann vor etwa zwei Jahren zu Prüß und ihren Mitarbeiterinnen. „Das war eine tolle Zusammenarbeit. Die Unterstützung hat meinen Kindern auf jeden Fall sehr gut getan“, sagt Schlinker, während ihre Söhne auf dem Fahrrad durch den Garten rasen.
„Wir haben auch jetzt noch freie Plätze“, sagt Prüß und ergänzt: „Wir versuchen da stets flexibel zu bleiben, weil wir Kinder nicht warten lassen wollen.“ Die Frühförderung ist eine Einrichtung für den gesamten Landkreis Wolfenbüttel, der auch die Kosten für diese Behandlung der Kinder trägt. Ein Gutachten eines Amtsarztes sowie die entsprechende Genehmigung des Landkreises sind dafür Voraussetzung.
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