In dem Ermittlungsverfahren der in Braunlage verstorbenen Küsterin wurde der Untersuchungshaftbefehl gegen den 20-jährigen Sohn des Opfers auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Der ursprünglich dringende Tatverdacht ließ sich nicht aufrechterhalten.[image=5e1764d1785549ede64cd0e7]
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