Wolfenbüttel. Im Zusammenhang mit dem Verkauf der der noch als Kindertagesstätte genutzten Welger Villa, ist bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig eine Strafanzeige gegen die Stadt Wolfenbüttel eingegangen, bestätigt die Stadtverwaltung auf Anfrage unserer Online-Zeitung.
Über den Anzeigenerstatter oder den Wortlaut der Anzeige hat die Stadt Wolfenbüttel nach eigenen Angaben keine Kenntnis. Grund für die von der Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittlungen sei wohl eine fehlende, also unterbliebene Ausschreibung, bei dem Verkauf der Welger Villa an die Volksbank. Dies hat Bürgermeister Pink nach Aussage seines Sprechers Thorsten Raedlein sehr überrascht: "Grundstücksgeschäfte sind grundsätzlich nicht ausschreibungspflichtig", heißt es in einer Stellungnahme. Eine Ausschreibungspflicht bestehe nur, wenn öffentliche Auftraggeber Konzessionen und Aufträge vergeben. Sollte die Stadt Wolfenbüttel Waren einkaufen, öffentliche Bauleistungen oder Dienstleistungen beauftragen wollen, müssen diese vorher ausgeschrieben werden.
"Bisher gab es nur einen Anruf seitens der ermittelnden Behörde mit der Anfrage Akteneinsicht zu erlangen. Bürgermeister Thomas Pink sicherte der Staatsanwaltschaft jegliche Unterstützung zu", so Raedlein.
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