Wolfenbüttel. Als „äußerst unglücklich“ bezeichnet Wolfenbüttels Stadtbaurat Ivica Lukanic die derzeitige Situation einiger Bauwilliger, die sich das geplante Baugebiet „Am Brückenbach“ in Fümmelse als ihr künftiges Domizil ausgesucht haben.
Wie die Stadt erklärt, haben einige Bauherren schon eine Vereinbarung mit der Erschließungsfirma getroffen, die für sie zu finanziellen Verpflichtungen führt - und dies obwohl die entsprechenden Beschlüsse für das Baugebiet noch gar nicht gefallen sind. Die mit der Erschließung beauftragte Firma gebe sich, laut Information einiger Bauwilliger zugeknöpft und verweise an die Stadt. Die jedoch könne nicht viel machen.
Die Stadt habe nämlich eine Erschließungsvereinbarung mit der besagten Firma abgeschlossen. Hiernach erschließe diese das Baugebiet und erarbeite die Unterlagen für die Änderung des Bebauungsplans. Die Unterlagen würden der Verwaltung abhängig vom Projektfortschritt vorgelegt werden, geprüft und den zu beteiligenden politischen Gremien der Stadt unverzüglich zur Beratung vorgelegt. Der Planungsfortschritt hänge im Wesentlichen von der Bewältigung der planerischen Konflikte durch den Erschließer ab. Dies sei das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere, von dem die Stadt nicht abweichen darf.
Stadt arbeitet im Sinne aller Interessenten
Für das geplante Baugebiet „Am Brückenbach“ hat das durchgeführte Beteiligungsverfahren unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Wolfenbüttel) jüngst ergeben, dass eine rechtskonforme Aufstellung des Bebauungsplans nur unter dem Umstand einer weiteren artenschutzrechtlichen Untersuchung, die im Mai stattfinden kann, möglich ist. Die Aufstellung des Plans sei Voraussetzung für die anschließend zu erteilenden Genehmigungen. Leider könne dieses Gutachten aufgrund der Lebensweise der zu kartierenden Art erst im Mai erfolgen. Seitens der Stadt Wolfenbüttel werde der Bebauungsplan derzeit im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt. Das bedeutet, dass einzelne Verfahrensschritte bereits verkürzt sind. Die Stadt könne versichern, dass sienach allen ihren Möglichkeiten und im Sinne aller Interessenten das Bauleitplanverfahren betreibt. „Den schwarzen Peter lassen wir uns nicht zuschieben“, sagt Stadtbaurat Lukanic.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn nicht vorgesehen
„Ich habe bereits im Januar die Firma aufgefordert, Ihre Interessenten und die Eigentümer von Grundstücken im Planungsgebiet, anlässlich ihres bilateralen Verhältnisses mit ihren Kunden zu informieren und mir die Durchschrift der Mitteilung zuzusenden“, betont der Stadtbaurat. Dieses Informationsschreiben sei ihm jetzt nach wiederholter Forderung vorgelegt worden. Der Inhalt werfe aber viele Fragen auf. So werde zum Beispiel ein „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ angekündigt, wenn das Gutachten negativ ausfalle. „Das Problem ist, das Baurecht sieht einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn gar nicht vor“, schüttelt Lukanic den Kopf.
Auch die politischen Gremien, die er bereits mehrfach über die Umstände der Verzögerungen und den Missstand für die Interessenten in Kenntnis gesetzt habe, seien über die derzeitige Entwicklung nicht glücklich.
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