Stadt und Landkreis fördern Maßnahmen an Baudenkmälern

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Landrätin Christiana Steinbrügge und Bürgermeister Thomas Pink bei der Vertragsunterzeichnung. Mit dabei Kai Seehafer (Denkmalpfleger des Landkreises), Sven Volkers (Stiftung Zukunftsfonds Asse) und Hans Mai (Denkmalpfleger der Stadt) (hinten v. li.). Foto: Alexander Dontscheff
Landrätin Christiana Steinbrügge und Bürgermeister Thomas Pink bei der Vertragsunterzeichnung. Mit dabei Kai Seehafer (Denkmalpfleger des Landkreises), Sven Volkers (Stiftung Zukunftsfonds Asse) und Hans Mai (Denkmalpfleger der Stadt) (hinten v. li.). Foto: Alexander Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Wolfenbüttel. Stadt und Landkreis Wolfenbüttel haben ein gemeinsames Förderprogramm für Denkmalpflege auf die Beine gestellt. Ziel ist es, kleinere Maßnahmen an Baudenkmälern zu finanzieren, die sonst keine Chance auf Förderung haben. Das Geld kommt überwiegend aus dem Assefonds.


Für drei Jahre (2017 bis 2019) stehen insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung. 90.000 davon stammen aus dem Haushalt der Stadt Wolfenbüttel, die auch in den Jahren zuvorjährlich 30.000 Euro in die Denkmalpflege investiert hat. Der Rest des Geldes wurde von der Stiftung Zukunftsfonds Asse bewilligt. Jeweils die Hälfte der Summe wird im Zuständigkeitsgebiet der Stadt und des Landkreises eingesetzt. Geplant ist, dass jede Behörde in den kommenden drei Jahren jeweils 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung hat. Sollte sich herausstellen, dass schon im ersten Jahr deutlich mehr Geld benötigt wird oder der Bedarf in Stadt und Landkreis stark auseinander geht, kann es aber noch zu Korrekturen kommen, erläuterten Landrätin Christiana Steinbrügge und Bürgermeister Thomas Pink im Rahmen eines Pressegesprächs.

Was ist eigentlich ein Baudenkmal?


In der Stadt gibt es nach Auskunft von Denkmalpfleger Hans Mai 1.230 Baudenkmale. Im Landkreis sind es laut Kai Seehafer zwischen 1.400 und 1.500. Ein Baudenkmal werde durch verschiedene Aspekte wie zum Beispiel historische oder kunstgeschichtliche Bedeutung, Städtebau, Ortsentwicklung oder Typologie des Gebäudes definiert. Letztendlich muss die Deklarierung beim Landesamt für Denkmalpflege beantragt werden. Zum Beispiel könne aber auch ein Kunststoffhaus aus den 1970er Jahren, wie es in Erkerode zu finden ist, ein Baudenkmal sein, da es für eine abgeschlossene Bauepoche stehe, erläutert Seehafer, Denkmalpfleger des Landkreises.

Maximal 30 Prozent der Maßnahme werden gefördert


Privatpersonen oder Unternehmen, die im Besitz eines Baudenkmals sind, an dem eine bauliche Maßnahme nötig ist, können sich nun an die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises oder der Stadt wenden und Förderung beantragen. Die Untergrenze liegt bei 500, die Obergrenze bei 5.000 Euro. Wichtig: Die Fördersumme darf maximal 30 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme betragen. Außerdem sind Maßnahmen ausgeschlossen, die bereits anderweitig gefördert werden. "Wir richten unser Angebot ausdrücklich an solche Projekte, die nicht an anderen Stellen partizipieren können", erläutert Kai Seehafer.

Es gibt schon diverse Anfragen


Gefördert werden kann alles, was nach außen hin erkennbar ist, aber auch Dämmungen oder Kosten für vorbereitende Maßnahmen wie das Honorar für denArchitekten. Der Erhalt historischer Wege, etwa Parks oder Alleen ist ebenfalls förderfähig. Im Landkreis gibt es bereits 13 Anfragen, in der Stadt zwölf. Die Antragsformulare findet man auch auf den Internetseiten der jeweiligen Behörden.


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