Wolfenbüttel. In der Vergangenheit scheiterte der Wunsch von Anwohnern oder auch politische Initiativen für eine Verkehrsberuhigung durch Tempo-Limits häufig an der Gesetzeslage. So sind der Verwaltung vor allem auf dem Hauptstraßennetz meist die Hände gebunden, wenn es um die Einführung von Tempo 30 geht. Laut Straßenverkehrsordnung sind Ausnahmen nur in wenigen Fällen möglich. Nicht nur in Wolfenbüttel möchte man diese Situation ändern und möglichst selbst die Entscheidungsgewalt über Geschwindigkeitsbegrenzungen erlangen. Helfen soll hierbei der Beitritt der Stadt zur "kommunalen Initiative für stadtverträglichen Verkehr - Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten".
Der städtische Bauausschuss beschäftigt sich am 22. November mit der Frage, ob die Stadt der kommunalen Initiative beitreten soll. Eine Entscheidung fällt im Verwaltungsausschuss.
An starren Vorgaben gescheitert
Die Stadt Wolfenbüttel habe sich in der Vergangenheit wiederholt um die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in sensiblen und schutzwürdigen Straßenabschnitten auch des Hauptstraßennetzes bemüht, sei aber bisher regelmäßig an den starren Vorgaben der Straßenverkehrsordnung gescheitert, heißt es in der Begründung der Vorlage. Dies sei auch deshalb ärgerlich, da durch punktuelle und zeitliche Ausnahmen in einzelnen Straßenzügen eine unübersichtliche Regelungsvielfalt entstehe.
Seit Jahren gebe es daher die Forderung der kommunalen Spitzenverbände wie auch unterschiedlichster Verkehrsinitiativen, die Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf innerörtlichen Straßen unter Berücksichtigung der allgemeinen verkehrlichen Belange den Kommunen zu übertragen. Entsprechende Forderungen würden auch aus der Verkehrsforschung unterstützt. Demnach soll eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit allgemein den Verkehrsfluss verstetigen. Gleichzeitig werde die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöht. Emissionen von Lärm, Feinstaub und Abgasen würden reduziert und die Aufenthaltsqualität im Straßenraum und die Wohnqualität in der angrenzenden Bebauung verbessert.
Votum des Bundestages
Die Kernforderung sei, dass die Kommunen ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Für eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung gebe es bereits seit 2020 ein Votum des Deutschen Bundestages. Das Verkehrsministerium habe aber die rechtlichen Voraussetzungen dafür bisher nicht geschaffen. Aus diesem Grund hat sich 2021 aus dem Deutschen Städtetag und in Zusammenarbeit mit der Agora Verkehrswende eine kommunale Initiative für stadtverträglichen Verkehr gegründet, um sich für die Änderung der Straßenverkehrsordnung einzusetzen.
Die Federführung der Initiative liege bei der Stadt Leipzig. Seit dem Start der Initiative im vergangenen Sommer hätten sich über 300 Kommunen - Großstädte wie Landgemeinden – angeschlossen. Sollte der Verwaltungsausschuss zustimmen, werde die Stadtverwaltung den Beitritt zur Initiative einleiten und sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Umsetzung einsetzen. Konkrete Änderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den Straßen im Stadtgebiet auf einer solchen Grundlage blieben als Einzelentscheidungen der Beschlussfassung in den Ratsgremien vorbehalten.
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