Wolfenbüttel. Die Stadt Wolfenbüttel hat eine Allgemeinverfügung aufgrund der gestiegenen Corona-Neuinfektionen in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel hat die Stadt Wolfenbüttel eine Allgemeinverfügung erlassen, die festlegt, dass bei Versammlungen auch im Freien eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, die mindestens das Schutzniveau einer medizinischen Maske aufweist. Hierüber informiert die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung.
Die Allgemeinverfügung tritt am 08. Januar 2022 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 31. Januar 2022. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.
Die „Maskenpflicht“ gilt sowohl bei angezeigten Versammlung und auch bei Eil- und Spontanversammlungen - also auch für Versammlungen, die nicht angemeldet wurden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch die sogenannten „Spaziergänge“ als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetztes gewertet werden. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung werden konsequent mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet.