Wolfenbüttel. Bliebe es beim aktuellen Bebauungsplan "Stadtgraben", dann müsste der erst im vergangenen Jahr eröffnete Strandwolf am 1. November 2017 schon wieder schließen. Denn die derzeitige Fassung sieht nur bis zu diesem Tag diese Art der Nutzung vor. Bis zum 31. März 2018 müsste dann alles abgerissen und als Parkanlage rekultiviert sein.
In seiner Sitzung am kommenden Dienstag soll der städtische Bauausschuss daher über eine Änderung des Bebauungsplanes abstimmen, um am Ende die Frist aufzuheben und eine Weiternutzung nach dem 1. November 2017 zu ermöglichen.
Neben der Beibehaltung des gastronomischen sowie freizeitgestaltenden Angebotes der Nutzung, ermögliche, so die Verwaltung, die Aufhebung der zeitlichen Befristung im Hinblick auf erforderliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Verschönerungsarbeiten nachhaltigere Investitionen seitens des Betreibers. Erst mit der Aufhebung des "Ablaufdatums" habe der Betreiber quasi Planungssicherheit.

