Steuern und Gebühren werden zum 15. Februar fällig


Symbolfoto: Nick Wenkel
Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

Wolfenbüttel. Die Hundesteuer für das Jahr 2018 und die Festsetzung der Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren 2018 sind am 28. Dezember 2017 in der örtlichen Presse und auf der Internetseite der Stadt Wolfenbüttel öffentlich bekannt gemacht worden. Das teilt die Stadt Wolfenbüttel mit.


Demnach werden die Hundesteuer, die Grundsteuer und die Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2018 grundsätzlich mit den in den zuletzt in 2017 erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen – jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2018 – fällig. Für Abgabenpflichtige, die von der Möglichkeit der Zahlung eines Jahresbetrages Gebrauch machen, werden die erwähnten Steuern und Gebühren zum 1. Juli 2018 fällig.

In den vergangenen Tagen hatten die Steuerabteilung der Stadtverwaltung vermehrt telefonisch Anfragen, ob es in diesem Jahr keine neuen Steuerjahresbescheide – insbesondere zur Grundsteuer - gebe, erreicht.


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


Grundsteuer