Wolfenbüttel. Bürgermeister Thomas Pink und Mitglieder des Vorstandes der Mittelstandsvereinigung Wolfenbüttel besuchten kürzlich auch die Curt Mast Jägermeister Stiftung.
In einem kurzweiligen Gespräch tauschen sie sich dabei mit der Geschäftsführerin der Stiftung, Manja Puschnerus, über die aktuelle Stiftungsarbeit in der Stadt und dem Landkreis Wolfenbüttel aus. Erörtert wurden unter anderem die Schwerpunkte der Fördertätigkeit der Stiftung, die sich seit der Erweiterung des Stiftungszwecks vor sechs Jahren von einer reinen Kulturstiftung, zu einer Stiftung, die neben diesem Bereich auch soziale, sportliche und die Umwelt betreffende Projekte unterstützt, deutlich verlagert haben.
„Die meisten Projektanfragen kommen“, so Manja Puschnerus, „inzwischen aus dem Bereich Soziales. Neben Spielgeräten und Ausstattungen für Kitas und Schulen wird unsere Stiftung beispielsweise oft um die Unterstützung von Projekten gebeten, die sich mit den verschiedensten Programmen zur
Konfliktlösung von Kindern in Schulen und bereits auch in Kindergärten befassen.“ In diesem Zusammenhang hob Manja Puschnerus auch die seit mehreren Jahren bestehenden Kooperationen mit der Jugendhilfe, pro familia, dem Lukaswerk und der Evangelischen Familienbildungsstätte Wolfenbüttel mit ihrem „Wellcome“-Projekt hervor, wobei sie am Beispiel der letzteren Initiative das bewundernswerte Engagement und Ehrenamt der Beteiligten betonte, das die Stiftung bei übrigens all ihren Projekten sehr schätze. Bürgermeister Pink nutzte indes die Gelegenheit, sich für die Arbeit der Curt Mast Jägermeister Stiftung in der Stadt und dem Landkreis Wolfenbüttel noch einmal persönlich zu bedanken: „Die Stiftung ist inzwischen eine feste Größe und wertvoller Partner für die Stadt Wolfenbüttel. Viele Projekte hätten ohne die Fördertätigkeit der Stiftung nicht umgesetzt werden können. Dafür meine Anerkennung und ein herzliches Dankeschön!“ Auf Nachfrage erläuterte Manja Puschnerus am Ende des Besuches noch einmal das Antragsprozedere, nach dem alle Förderanträge bis spätestens 1. Oktober eines jeden Jahres eingehen müssen, um für das Folgejahr berücksichtigt werden zu können.
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