Wolfenbüttel. In seiner ersten Sitzung des Jahres hat der Rat der Stiftung Zukunftsfonds Asse abschließend über die Sportanträge des vergangenen Jahres entschieden. Insgesamt wurden 13 Projekte mit einer Fördersumme von über 120.000 Euro unterstützt. Das berichtet die Stiftung Zukunftsfonds Asse in einer Mitteilung am heutigen Montag.
Die Bandbreite der geförderten Maßnahmen reicht vom Kauf eines Rasenmähers bis hin zur umfassenden Sanierung von Sportstätten, was die vielseitige Ausrichtung der Sportförderung der Stiftung unterstreicht. Die Zuwendungen werden mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt, wobei der Höchstbetrag für Baumaßnahmen bei 25.000 Euro und für sonstige Maßnahmen, wie Sport- und Pflegegeräte, bei 3.000 Euro liegt. Diese Förderung wird in enger Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Wolfenbüttel e.V., dem Landessportbund Niedersachsen e.V. und dem Landkreis Wolfenbüttel realisiert, wobei ein vereinfachtes Antragsverfahren zum Einsatz kommt, das sich bereits seit Jahren bewährt habe.
Wichtige Fördermittel
Uwe Schäfer, Vorsitzender des Stiftungsrats, betont die Bedeutung der Förderung: „Mit unserer Sportförderung unterstützen wir nicht nur die aktive Sportausübung, sondern auch das ehrenamtliche Engagement im Landkreis. Besonders für kleinere Vereine sind diese Fördermittel essentiell, um notwendige Unterstützung zu erhalten.“
Darüber hinaus bestätigte der Stiftungsrat die drei strategischen Schwerpunkte: „Unterstützung des Ehrenamtes“, „Ideen für Morgen“ und „Unser Wasser“. Mit diesen Schwerpunkten setzt die Stiftung gezielte Entwicklungsimpulse und bietet insbesondere Projekten in diesen Bereichen gute Chancen auf Förderung.
Die Stiftung gibt außerdem bekannt, dass eine wichtige Änderung der Stiftungssatzung nun offiziell in Kraft getreten ist. Diese Änderung, die eine Erweiterung der Entscheidungskompetenzen einzelner Stiftungsgremien beinhaltet, ziele darauf ab, das Bewerbungsverfahren für Fördermittel weiter zu optimieren und eine noch effizientere und schnellere Bearbeitung von Projektanträgen zu gewährleisten. So könne die Stiftungsverwaltung nunmehr über Anträge bis 10.000 Euro und der Stiftungsvorstand bis 50.000 Euro entscheiden.
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