Stilvoll und einheitlich: Stadt will Außengastronomie fördern

Die Stadt plant, Gastronomen mit bis zu 5.000 Euro pro Betrieb finanziell zu unterstützen, um den Außenbereich trotz wirtschaftlicher Herausforderungen aufzuwerten.

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Wolfenbüttel. Um die Innenstadt nachhaltig zu stärken und die Wirtschaftskraft zu fördern, hat der Rat im Dezember ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Ziel ist es, durch gezielte Förderung, erhöhte Flexibilität und eine attraktivere Gestaltung die Leerstände in der Innenstadt zu reduzieren. Ein Punkt im Maßnahmenpaket ist die Förderung von Gastronomiebetrieben im Altstadtbereich bei der Anschaffung hochwertiger Außenmöblierung.



Die Stadt plant, Gastronomen mit bis zu 5.000 Euro pro Betrieb finanziell zu unterstützen, um den Außenbereich trotz wirtschaftlicher Herausforderungen aufzuwerten. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der in der Förderrichtlinie festgelegten Kriterien. Die Verwaltung hatte nach dem Ratsbeschluss im Dezember die Umsetzung einheitlicher Möblierungsstandards für Gastronomiebetriebe in der Wolfenbütteler Innenstadt geprüft und eine neue Richtlinie zur Förderung von gastronomischer Außenmöblierung im Bereich der
Altstadt erstellt. Diese muss nun durch die politischen Gremien abgesegnet werden. Zunächst wird über die Förderrichtlinie im Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt am 11. März beraten. Final entscheidet der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 19. März.


Die Förder-Kriterien sind klar definiert


Diese beinhalten unter anderem eine qualitätsvolle und hochwertige Gestaltung der Möbel, die sich harmonisch ins Stadtbild einfügen soll. Gedeckte, zurückhaltende Farben sind erwünscht, während Farbakzente durch Dekorationselemente wie Polster oder Tischdecken gesetzt werden können. Einheitlichkeit innerhalb eines Freisitzes ist verpflichtend – mehrfarbige oder uneinheitliche Möblierung wird nicht gefördert.


Darüber hinaus sollen die Möbel stapelbar oder beweglich sein, um auch außerhalb der Öffnungszeiten einen gepflegten Eindruck zu hinterlassen. Sitzmöbel und Tische müssen farblich und stilistisch zur Umgebung passen, wobei die Tische klein und flexibel arrangierbar sein sollen. Die Gestelle von Stühlen und Tischen sind als schlanke Metall- oder Holzkonstruktionen in schlichter, ansprechender Form vorgesehen, während Sitz- und Rückenflächen eine geschlossene Gestaltung aufweisen dürfen. Neben Möbeln gibt es auch klare Vorgaben für Sonnenschirme sowie die Begrünung und Bepflanzung der Außenbereiche.

Wer bekommt die Förderung?


Gefördert werden Gastronomiebetriebe die ihre Lokalität im Bereich der Altstadt haben. Dieser Bereich umfasst die Lange Herzogstraße, Okerstraße, Am alten Tore, Krambuden, Stadtmarkt, Großer Zimmerhof, Mühlenstraße, Löwenstraße, Kommißstraße, Kornmarkt, Schlossplatz, Reichsstraße und Holzmarkt.

Die Höchstquote für die Förderung von Investitionsmaßnahmen soll maximal 50 Prozent der nachweisbaren, förderfähigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers betragen. Der Höchstbetrag einer Förderung je Betrieb soll 5.000 Euro betragen. Den Betrag habe man gewählt, um möglichst vielen betroffenen Gastronomen eine Unterstützung in Aussicht stellen zu können. Die Richtlinie soll im Frühjahr 2025 in Kraft treten, da bereits einige Betriebe mit Beginn der Außensaison im April in neues Mobiliar investieren wollen, erörtert die Verwaltung.

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