Strengere Kontaktbeschränkung ab Sonntag - Keine Ausnahmen mehr für Kinder

Ab Sonntag gilt eine harte "eins plus eins" Regel. Es darf sich nur noch ein Haushalt mit maximal einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Es gibt jedoch Ausnahmen.

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(Symbolbild) | Foto: Pixbay

Region. Ab kommendem Sonntag darf sich nur noch ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Ausnahmen für Kinder bis 14 Jahren, wie sie bisher bestanden, gibt es nicht mehr. Das erklärte die stellvertretende Leiterin des Niedersächsischen Corona-Krisenstabes Claudia Schröder in der heutigen Landespressekonferenz. Diese Regeln gelten auch für den privaten Raum. Ausnahmen gibt es nur für Begleitpersonen von Menschen mit Pflegebedarf oder einer Behinderung und im Umgangsrecht mit Kindern.


Eine weitere Ausnahme betrifft den Transport von Kindern zu Betreuungseinrichtungen wie Schulen oder Kitas. Dort dürfen Eltern beispielsweise auch die Nachbarskinder mit in die Einrichtung bringen oder diese abholen. Schulen und Kitas bleiben aber weitestgehend bis zum 31. Januar geschlossen. Es gibt aber weiterhin eine Notbetreuung für Kinder von Eltern, die in der "kritischen Infrastruktur" tätig sind. Auch Härtefälle können bedacht werden. Ab dem 18. Januar können die Jahrgänge 1 bis 4 den Unterricht in geteilten Klassen wieder aufnehmen.



Wenn in der privaten Kinderbetreuung Kleingruppen organisiert werden, die der Betreuung der Kinder zur Berufsausübung der Eltern dienen, seien auch Kleingruppengrößen von bis zu acht Kindern möglich. Das stellt Claudia Schröder explizit klar. Diese Kleingruppengröße orientiert sich an der Hälfte der Regelgruppengröße in öffentlichen Kindertageseinrichtungen. Die Gruppen der Notbetreuung sollen diese Größe ebenfalls nicht überschreiten. Für die Situation, in dem eine solche Gruppe als "Betreuung" einzustufen und damit zulässig ist, gibt es keine besondere Altersgrenze. Es müsse lediglich eine "plausible Betreuungssituation" dargelegt werden, wie Regierungssprecherin Anke Pörksen erklärt. "Eine Betreuung mit 17 bei den Großeltern mag zwar kulinarisch eine Rolle spielen, das ist aber sonst keine Betreuungssituation - ausser es ist beispielsweise ein Mensch mit Behinderung", erläutert die Regierungssprecherin.

Besondere Härten für Familien


"Jede Person, egal wie alt sie ist, ist eine mitzuzählende Person", stellt Pörksen auf Nachfrage klar und nennt ein Beispiel: "Eine Mutter mit ihrem Baby sind zwei Personen. Wenn die Mutter ihre Eltern besuchen möchte, muss sie den Vater bitten, solange auf das Kind aufzupassen. Es gilt ein Haushalt plus eine weitere Person. Zwei Familien können sich nicht treffen. Und wenn ein Kind Besuch hat, kann am nächsten Nachmittag das andere Kind Besuch haben. Das ist alles nicht schön, aber notwendig, um Kontakte weiter einzuschränken." Für Patchworkfamilien oder getrennt lebende Eltern gilt jedoch, dass der Begriff "Haushalt" eine andere Definition erfährt. Demzufolge sei laut Pörksen der "auf Dauer angelegte Zusammenschluss von Personen" ein Haushalt. "Sie dürfen sich mal hier oder mal dort aufhalten. Bei getrennt lebenden Familien gehören die Kinder auch zu beiden Haushalten."

Der Paragraf, der beispielsweise rechtlich notwendige Versammlungen und Zusammenkünfte und das Thema Religionsausübung behandelt, wurde nicht geändert. Das bedeutet, dass auch zum Beispiel Beerdigungen weiterhin im kleinen Rahmen stattfinden können. Darunter fallen theoretisch auch Hochzeiten.


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