Wolfenbüttel. Am Freitag, wenn es dunkel wird, ziehen wieder kleine Geister, Hexen und Vampire von Haus zu Haus und fordern Süßigkeiten ein. Für aufgesagte Gedichte und schrullige Kostüme gibt es Schokolade und Bon Bons von den Hausbewohnern. Doch hat man nichts zur Hand, lernt man schnell die saure Seite von Halloween kennen.
So kann es aussehen, wenn man zu Halloween keine Süßigkeiten im Haus hat. Foto:
Dabei gehören mit Toilettenpapier umwickelte und mit Zahncreme eingeschmierte Türklinken, Konfetti im Briefkasten und Knallerbsen unter der Fußmatte noch zu den harmlosen Streichen. Richtig fies wird es, wenn Eier und Farbe als bösartiger Schabernack an der Hausfassade landen. Das ist nicht nur eine riesige Schweinerei, sondern auch eine Straftat. Dabei muss aber unterschieden werden, wie schwer und dauerhaft die Beschädigungen sind.
Dazu sagt Polizei-Pressesprecher Frank Oppermann: "Der Gesetzgeber schreibt vor, dass erst wenn eine Substanzverletzung erfolgt ist, eine Sachbeschädigung vorliegt. Das heißt, erst wenn etwas zerstört, oder in seinem Erscheinungsbild dauerhaft beeinträchtigt ist, liegt eine Sachbeschädigung vor, die zur Anzeige gebracht werden kann. Wir können aber nicht sagen, dass es zu Halloween vermehrt zu Vorfällen kam, die zur Anzeige gebracht wurden", so Frank Oppermann.
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