Wolfenbüttel. Feiertag ist nicht gleich Feiertag: An manchen wird gefeiert und getanzt und an anderen eben nicht. An Karfreitag gibt es allerdings eine Besonderheit: Hier sind Tanzveranstaltungen durch das Niedersächsische Feiertagsgesetz sogar untersagt. Geht hier das Gesetz zu weit?
Die Jusos Wolfenbüttel sagen in Bezug auf das Tanzverbot an Karfreitag: "Als aller erstes ist zu sagen, dass die Jusos Wolfenbüttel jeden religiösen Feiertag respektieren und würdigen, egal um welche Religion es sich handelt. Trotzdem meinen wir, dass ein allgemeines Tanzverbot am Karfreitag nicht mehr zeitgemäß ist. Es entspricht nicht der Lebenswirklichkeit der heutigen Gesellschaft. Gerade hören wir immer wieder von jungen Leuten, dass sie es als Ärgernis empfinden, wenn um 12 Uhr die Musik ausgeht und die Tanzfläche gesperrt wird. Jeder sollte selbst entscheiden dürfen, ob er am Karfreitag tanzen bzw. feiern möchte. Außerdem wird niemand in seinen religiösen Gefühlen verletzt, wenn am diesem Tag in Diskotheken/Clubs zu lauter Musik getanzt wird. Personen, die am Karfreitag aufgrund Ihres Glauben oder sonstigen Gründen nicht tanzen möchten, werden sich vermutlich zu dieser Zeit nicht an entsprechenden Örtlichkeiten aufhalten. Störungen dieser durch Lärm naher Veranstaltungen sehen wir durch die allgemeine Nachtruhe als geregelt."
"Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht"
Sophie Gittermann von der Grünen Jugend erklärt: "Jedes Jahr diskutiere ich mit Freund*innen über das Tanzverbot an Karfreitag. Klar kann man sagen, dass die Diskussion über die Abschaffung des Tanzverbotes unnötig sei, da es sich hier um einen von 365 Abenden im Jahr handelt. Klar kann ich es verkraften, einen Abend nicht mit meinen Freund*innen tanzen und feiern zu gehen - schließlich mache ich das ja auch so nicht jeden Tag. Doch meiner Meinung nach geht es hier doch um viel mehr, als um den Fakt, dass man an diesem Tag nicht zu lauter Musik tanzen darf. Wir leben in einer multikulturellen Gesellschaft und haben das Glück, dass in Deutschland jede*r seine Religion oder auch seinen Atheismus frei ausleben darf. Wieso sollte also auch nicht jede*r selbst entscheiden dürfen, ob er oder sie am Karfreitag feiern gehen möchte? Ich selber bin evangelisch, dennoch würde ich mich nicht durch tanzende Menschen, offene Clubs und laute Musik in meinem Glauben verletzt fühlen. Sollten wir nicht froh sein über die Diversität, die sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland entwickelt hat? In einer Zeit, in der der christliche Glaube glücklicherweise nicht mehr der einzig vertretende und tolerierte Glaube in der deutschen Gesellschaft ist, sollte man erkenne, dass Traditionen gebrochen werden können und Gesetze der kulturellen Entwicklung anzupassen sind. Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht und sollte an 365 Tagen im Jahr frei ausgeübt werden können - dazu zählt auch die Erlaubnis am Karfreitag tanzen zu gehen oder es aus religiöser Überzeugung nicht zu tun."
Eine Stellungnahme der Jungen Union und der Jungen Liberalen liegt der Redaktion trotz Anfrage noch nicht vor.