Landkreis Wolfenbüttel. Das Fahren mit dem Taxi im Landkreis Wolfenbüttel wird ab dem 1. März 2021 teurer. Nachdem der Wirtschaftsausschuss des Landkreises im September dem bereits zugestimmt hatte, war auch die Abstimmung im Kreistag am gestrigen Mittwoch einstimmig. Der Landkreis folgt mit der Erhöhung einem Antrag des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V., Bezirksgruppe Braunschweig (GVN). Grund hierfür seien gestiegene Personalkosten durch eine Erhöhung des Mindestlohns.
Das Grundentgelt soll sich für die Zeit von 6 bis 22 Uhr von 3 Euro auf 3,80 Euro und für die Zeit von 22 bis 6 Uhr von 3,60 Euro auf 4,20 Euro erhöhen. Außerdem sollen die Kilometerpreise sowie der Tarif für die Wartezeit steigen. Für Strecken bis drei Kilometer werden dann 2,50 Euro statt bisher 2,30 Euro fällig und ab drei Kilometern 2,10 Euro statt 1,70 Euro. Die Wartezeit wird mit 10 Euro-Cent je angefangene 13,09 Sekunden berechnet (vorher 13,84 Sekunden).
Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 wurde die Verordnung über die Beförderungsentgelte für die vom Landkreis Wolfenbüttel zugelassenen Taxen entsprechend angepasst und trat zum 1. Februar 2015 in Kraft. Seitdem ist der Mindestlohn weiter gestiegen.
Mindestlohn steigt weiter an
Wie der Landkreis Wolfenbüttel in seiner Verwaltungsvorlage erklärt, sei die Anhebung des Mindestlohns von 8,50 auf 8,84 Euro zum 1. Januar 2017 ohne Anpassung der Taxentarifordnung durch die Unternehmen aufgefangen worden. Die folgende Anhebung des Mindestlohns auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 habe in der zurzeit gültigen Verordnung vom 16. Januar 2019 Berücksichtigung gefunden. Eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 9,35 Euro trat zum 1. Januar 2020 in Kraft. Nach einer Empfehlung der Mindestlohn-Kommission soll der Mindestlohn bis Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen.
Nach Angaben des Landkreises Wolfenbüttel entfallen 60 Prozent der Kosten im Taxi-Gewerbe auf das Personal. Daher sei der Wunsch der Taxenunternehmer nachvollziehbar, die Tarife der Kostenentwicklung anzupassen. Die abschließende Entscheidung trifft der Kreistag.
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