Wolfenbüttel. Wie die Stadt Wolfenbüttel am Freitag mitteilt, wurde der Maßnahmenplan für Beerdigungen und Trauerfeiern in den städtischen Kapellen Wolfenbüttel, Linden und Salzdahlum an die Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus auf Grundlage der aktuellen Landesverordnung angepasst. Unter anderem müssen Trauerfeiern zwei Tage vorher beim Gesundheitsamt angemeldet werden.
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss weiterhin gewahrt werden, es gilt nun aber die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz und der Gemeindegesang ist untersagt. Die Stadt Wolfenbüttel weist auf diese Regelungen noch einmal ausdrücklich hin und teilt mit, dass das Gesundheitsamt Wolfenbüttel mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung von dem Bestatter/Veranstalter zu informieren ist.
Im Einzelnen gilt das für die Friedhöfe und Trauerfeiern in Wolfenbüttel folgendermaßen: Lindener Straße, ab zehn Personen bis zur Auslastung der maximal zulässigen Personenanzahl in der Kapelle (20 Personen), Ortsteil Linden, ab zehn Personen bis zur Auslastung der maximal zulässigen Personenanzahl in der Kapelle (18 Personen). Ortsteil Salzdahlum, ab zehn Personen bis zur Auslastung der maximal zulässigen Personenanzahl in der Kapelle (20 Personen). Sargträger oder andere Funktionsträger bei einer Beerdigung/Trauerfeier werden hier nicht mitgezählt. Das Gesundheitsamt Wolfenbüttel ist ausschließlich schriftlich per Mail zu informieren: gesundheitsamt@lk-wf.de
Auf dem Friedhofsgelände gilt die Empfehlung der Friedhofsverwaltung, die liegt bei maximal 50 Personen (die Trauergäste, die während der Trauerfeier in der Kapelle anwesend sind, sind hier mit inbegriffen), wenn sichergestellt ist, dass Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts getroffen werden. Ein Organist kann die Trauerfeier musikalisch begleiten. Blasmusik und Gesang ist den Besuchern nicht gestattet. Pastoren und Redner werden gebeten, auf den Gesang grundsätzlich zu verzichten.
Zu beachtende Hygieneregeln
Es sind während des gesamten Aufenthalts (Kapelle, Friedhof) medizinische Masken zu tragen. Masken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Die Nutzung von Gegenständen, mit denen mehrere Personen in Kontakt kommen könnten (zum Beispiel Gesangbücher, Sammelkörbe, Kondolenzbücher), ist verboten. Nicht zu einem gemeinsamen Hausstand gehörige Personen müssen mindestens 1,5 Meter Abstand zu einander einhalten. Die Kontaktlisten werden von den Bestattern/Veranstaltern geführt und verwaltet. Eine zusätzliche Abgabe bei der Friedhofsverwaltung ist nicht mehr erforderlich.