Überschwemmungsgebiet Altenau: Wer gezahlt hat, hat Pech gehabt?

von Thorsten Raedlein




Wendessen. Ist das gerecht? Da die Daten des Landes für die Berechnung des Überschwemmungsgebietes (ÜSG) der Altenau im Bereich Wendessen nicht korrekt waren, hat der Landkreis das Gebiet 2012 zu groß ausgewiesen. Drei Bauherren mussten daher im Rahmen ihres Bauantrages eine Ausnahmegenehmigung erwirken, beim Bau diverse Auflagen beachten – und entsprechend mehr Gebühren zahlen. Da die Daten auch der Stadt spanisch vorkamen, gab sie eine Prüfung in Auftrag. Ergebnis: das Gebiet ist nun deutlich kleiner – und die Häuser liegen außerhalb des Gebietet. Wer gezahlt hat, hat Pech gehabt, denn Geld vom Land gibt es – wie die Betroffenen am Mittwoch im Rahmen der Ortsratssitzung erfuhren – nicht zurück.




[image=5e1766c0785549ede64d1ab4]Im Bereich Wendessen habe sich durch Neuberechnungen im Zuge der hydraulischen Berechnungen neue Grenzen ergeben. Weiterhin müsse das Berechnungsergebnis noch der üblichen Glättung (Korrektur der Linien) unterzogen werden. In diesem Zuge würden auch die beiden temporär angelegten Geländevertiefungen nahe des Baugebietes „Am Gute“ wieder aus dem Überschwemmungsgebiet herausgenommen werden. Weiterhin sei in dieser neuerlichen Berechnung nicht berücksichtigt worden, dass sich hinter dem Bereich der „Bäckergasse“ eine Mauer befinde, so dass auch dieser Bereich aus dem ÜSG auch herausgenommen werden müsse. Wendessen sei somit – was die bebauten Grundstücke angeht – so gut wie nicht mehr betroffen. "Es gibt allerdings Bereiche, auf denen nichts gebaut werden darf", unterstrich Ortsbürgermeister Klaus-Martin Jungkurth.

Nicht gerade begeistert reagierten die anwesenden Anwohner, die beim Einreichen des Bauantrages innerhalb des ÜSG lagen und nun außerhalb liegen. Die entstandenen Kosten hätten sie jetzt gerne erstattet. "Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür", bestätigten Claudia Ferrara und Ute Beckelmann von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises. Der musste die Daten des Landes für die Ausweisung des Überschwemmungsgebietes verwenden. Sarah Borowski von der Stadt Wolfenbüttel bedauert diese rechtliche Einschätzung, zumal auch die Stadt hohe Kosten aufgrund geforderter Ausgleichsflächen hatte, allerdings sieht auch sie keine Möglichkeit, das Geld zu erstatten. Ortsratsmitglied Detlev Quidde regte an, prüfen zu lassen, ob den betroffenen Bürgern auf Kulanzbasis ein Teil des Kaufpreises des Grundstücks von Seiten der Stadt erlassen werden könne. "Vielleicht können wir so für Gerechtigkeit sorgen."