Umtausch nach den Feiertagen: Was nicht passt, wird passend gemacht

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| Foto: Anke Donner)



Wolfenbüttel. Bereits am Samstag war die Wolfenbütteler Innenstadt gut gefüllt. Viele nutzten die Gelegenheit Weihnachtsgeld zu verprassen, unpassende Geschenke umzutauschen und Gutscheine einzulösen. Doch welche Rechte hat der Kunde eigentlich, wenn er etwas zurückgegeben möchte und wie lief der Umtausch in der Lessingstadt?

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Maritta und Karl-Heinz Stahlmann. Foto: Anke Donner)



"Man merkt in diesem Jahr deutlich, dass mehr umgetauscht wird, als in den vergangenen Jahren. Beinahe jeder zweite Kunde hatte etwas umzutauschen. Aber hier bei uns ist alles glatt gelaufen. Wir sind da sehr kulant und tauschen die Ware ohne Probleme um. Wichtig ist nur, dass der Bon da ist", erklärt Karl-Heinz Stahlmann, Inhaber von Stahlmann-Herrenmode. Und nur mit Kulanz funktioniert auch ein Umtausch. Denn wenn die Ware nicht gerade fehlerhaft ist, muss sie ein Händler nicht umtauschen oder zurücknehmen.

Denn es gilt: Es gibt kein grundsätzliches Umtauschrecht – der Käufer ist auf die Kulanz der Händler angewiesen. Die meisten Geschäfte räumen aber ohne zu zögern ein Umtauschrecht ein. Welche Konditionen dabei gelten, dass findet man in der Regel auf dem Kassenbon. Oft gibt es allerdings nur einen Warengutschein. Das Geld bekommt man meist nur bei sehr großen Geschäften zurück und natürlich sollte der Kassenbon mit dabei sein. Wer etwas im Internet bestellt hat und zurücksenden müsse, der hat 14 Tage lang ein Widerrufsrecht. Dazu zur Rücksendung einen Zettel legen mit dem kurzen Vermerk: Hiermit widerrufe ich den Kaufvertrag vom (…) mit der Nummer (…). Diese Regelung ist neu, bisher konnte man Pakete einfach ohne solch eine Niederschrift zurücksenden.

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Harald Borm. Foto: Anke Donner)



Auch das Bekleidungsgeschäft Erdbrink und Vehmeyer in Wolfenbüttel nimmt Bekleidung, die zu groß ist, oder nicht gefällt, zurück. "Wir mussten in diesem Jahr jedoch nicht viel umtauschen. Ich würde sagen, es hat sich im Vergleich zu den letzten zwei Jahren sogar reduziert. Das liegt wahrscheinlich daran, dass sich viele Käufer vorher genau informieren, was der Beschenkte braucht. Viele machen ja auch richtige Wunschzettel. Was in diesem Jahr besonders aufgefallen ist, dass Gutscheine sehr gefragt waren. Besonders an Heiligabend wurden bei uns viele Gutscheine als Last Minute-Geschenk gekauft", erklärt Harald Borm, Inhaber des Herrenausstatters und erster Vorsitzender des Einzelhandelsverbands Wolfenbüttel.

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"Wir mussten noch nie ein Geschenk umtauschen. Wir schreiben vorher Wunschzettel. Dann kann nix schief gehen", sagen Ingrid und Manuela Mummert. Foto: Anke Donner)


Gut überlegen, dann spart man sich den Umtausch


Wer sich vorher gut informiert, zuhört und überlegt einkauft, spart sich die Rennerei nach den Feiertagen. Lassen Sie sich doch einfach einen kleinen Wunschzettel schreiben, auf den der zu beschenkende seine Wünsche schreibt. Und wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich ja die Konfektionsgröße gleich mit aufschreiben lassen. Ansonsten ist man mit einem Gutschein immer auf der sicheren Seite.

Sonst einfach weiterverkaufen


Sollte beides nicht funktionieren, dann bleibe immer noch Tauschbörsen im Internet (zum Beispiel Bambali, Swapy oder die Tauschbörse) oder die Klassiker Ebay oder Amazon. Nach Abzug der Gebühren, kann man oft noch ein gutes Geschäft mit unliebsamen Weihnachtsgeschäften machen. Jedes Jahr nutzen mehrere Millionen Deutsche diese Möglichkeit.


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