„Ventilwächter" als letzte Mahnung vor der Versteigerung


Die Stadt setzt bei hartnäckigen Schuldnern, die einen eigenen, pfändbaren Wagen besitzen, künftig auch sogenannte Ventilwächter ein. Foto: Stadt Wolfenbüttel
Die Stadt setzt bei hartnäckigen Schuldnern, die einen eigenen, pfändbaren Wagen besitzen, künftig auch sogenannte Ventilwächter ein. Foto: Stadt Wolfenbüttel

Wolfenbüttel. Ab Ende November nutzt die Stadt Wolfenbüttel ein weiteres Mittel, um säumige Zahler doch noch zum Begleichen ihrer Außenstände bei der Kommune zu animieren. Zum Einsatz kommen dann bei Schuldnern, die ein pfändbares Auto besitzen, sogenannte Ventilwächter. Um was es sich dabei genau handelt, erklärt die Stadt in ihrer Pressemitteilung.


Das Auto wird dann mit einem Pfandsiegel und entsprechenden Warnhinweisen versehen und an den Reifen der Ventilwächter, eine pneumatische Wegfahrsperre, angebracht. Zahlt der Schuldner darauf hin nicht binnen drei Tagen, wird das Fahrzeug abgeschleppt und notfalls versteigert.

Der Ventilwächter selbst soll verhindern, dass das Fahrzeug weggefahren wird. Die Funktionsweise ist einfach zu beschreiben: Ist der Ventilwächter angebracht, passiert bei einem parkenden Fahrzeug zunächst gar nichts. Erst, wenn man das Fahrzeug in Bewegung setzt, entweicht aufgrund des Wächters Luft aus dem Reifen, so dass eine Weiterfahrt nach wenigen Metern unmöglich ist. Die Entfernung der Ventilwächter ist übrigens strafbar und geht mit der Zerstörung des Reifenventils einher. Wer die Wegfahrsperre ignoriert, riskiert eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Schuldner sollen sich mit Stadt austauschen


Für Thorben Küsel, Leiter des Sachgebietes Vollstreckung der Stadt Wolfenbüttel, ist der Ventilwächters das letzte Mittel in einer langen Kette von Gelegenheiten, in denen die Schuldner mit der Stadt in Kontakt hätten treten können. „Bevor er zum Einsatz kommt, wurden die hartnäckigen Schuldner schon mehrfach angeschrieben oder es wurde versucht, eine Ratenzahlung zu vereinbaren“, versichert Küsel. Der Ventilwächter ist somit die letzte Mahnung, bevor es zur Zwangsversteigerung kommt. Wer offene Forderungen nicht begleichen kann, sollte also nicht untätig bleiben, sondern auf jeden Fall auf die Schreiben der Stadt reagieren und eine Lösung des Problems anstreben.

Durchschnittlich drei Millionen Euro Schulden


Die meisten Schuldner lassen es in der Tat nicht soweit kommen, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Allerdings 25 Prozent der säumigen Zahler können aber durchaus als hartnäckig bezeichnet werden. Die Summe der Außenstände im Haushalt der Stadt lag in den vergangenen Jahren bei durchschnittlich drei Millionen Euro.