Verbotene Schottergärten: Stadt kündigt verstärkte Kontrollen an

Um Alternativen aufzuzeigen, findet am 29. Oktober eine kostenlose Gartenfachberatung statt.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Ab November 2024 wird die Stadt Wolfenbüttel verstärkt Kontrollen zur Einhaltung von Paragraph 9 Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung durchführen. Darin ist geregelt, dass die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen. Der Fokus der Kontrollen liegt auf der Identifizierung von „Schottergärten“. Das teilt die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemeldung mit.



In diesem Rahmen würden die ersten Anhörungen den betroffenen Grundstückseigentümern zugestellt. Ziel der Maßnahmen sei es, dass die ökologischen Vorgaben der Gesetzgebung von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern erfüllt werden.

Das Oberverwaltungsgericht habe entschieden, dass für Flächen, die nicht baulich genutzt werden, der "grüne Charakter" ein wesentliches Merkmal sein muss. Demnach müssen diese Flächen eine durch Bewuchs geprägte gärtnerisch gestaltete Nutzung vorweisen. Dies schließt Steinelemente per se nicht aus, wenn sie eine nur untergeordnete Bedeutung einnehmen. Weitere Tipps zur Umgestaltung und zu den rechtlichen Vorgaben finden Sie unter: www.wolfenbuettel.de und www.lkwf.de/schottergarten.

Der Schottergarten muss weg – Was nun?


Der Verband Wohneigentum lädt in Kooperation mit der Stadt Wolfenbüttel am Montag den 29. Oktober 2024 in der Zeit von 16 bis 19 Uhr in den WissensOrt Wolfenbüttel (WOW!) in die Löwenstraße 1 zu einer kostenlosen Gartenfachberatung ein. Die Kreisgruppenvorsitzende des Verbandes Wohneigentum und zeitgleich ehrenamtlich tätige Gartenberaterin des Verbandes, Waldtraut Vosswinkel, steht allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern rund um Fragen des Gartens zur Verfügung. Sie kann insbesondere auch Tipps dazu geben, einen „Schottergarten“ in eine blühende Oase umzuwandeln. Eine Anmeldung ist bei Waldtraut Vosswinkel unter wbollewinkel@t-online.de bis zum 28. Oktober erforderlich.


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