Landkreis. Der Kreistag wird sich in seiner Sitzung am 5. Juli mit einem Verwaltungsvorschlag beschäftigen, der sich mit der Unterstützung für Vereine befasst, die aufgrund der Pandemie finanzielle Einbußen hatten oder haben.
Laut Verwaltung soll ein Teil der landkreiseigenen Coronahilfe, die ein Volumen von insgesamt einer Million Euro hat, auch in die Vereine im Landkreis fließen. Der Landkreis beabsichtigt, Vereine mit einem einmaligen Betrag zu fördern. In seiner Sitzung im März hatte der Kreistag beschlossen, ein Sonderbudget “Corona” in den Haushalt einzustellen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme sei von der Arbeitsgruppe „Coronahilfen für Vereine“ vorgeschlagen worden, 200.000 Euro des Budgets für die Abmilderung der Pandemiefolgen für die Vereine im Landkreis aufzuwenden. Der Förderbetrag könne zusätzlich durch Spendenmittel aufgestockt werden, schlägt die Verwaltung vor.
Geplant sei, dass alle eingetragenen und sowie gemeinnützigen Vereine, deren hauptsächliche Vereinsarbeit auf dem Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel stattfindet oder die ihren Sitz im Landkreisgebiet haben, einen Antrag auf Förderung stellen können. Der Landkreis Wolfenbüttel will diese Vereine mit einem einmaligen Betrag fördern. Grundlage für die Förderung soll die Anzahl der Mitglieder des Vereins zum 31. Dezember 2019 sein. Pro Mitglied werde dann ein Betrag gewährt, der sich errechnet aus den Spendenmitteln und dem Budget des Landkreises (200.000 Euro) geteilt durch die Gesamtzahl der Mitglieder aller Vereine, die einen berechtigten Antrag gestellt haben. Der Landkreis will dabei eine Gewichtung vornehmen, um kleine und Kleinstvereine angemessen zu berücksichtigen.
Nach Eingang aller Anträge soll die Arbeitsgruppe „Coronahilfen für Vereine“ die Berechnung der Zuschüsse vornehmen. Hierbei werde sowohl die maximale Förderhöhe, als auch eine Untergrenze der Förderung für jeden Verein festgelegt. Das Antragsverfahren soll digital über das Serviceportal des Landkreises abgewickelt werden.
Strenge Auflagen
Um an das Geld zu kommen, müssen die Vereine einige Voraussetzungen erfüllen. So müssten die Anträge bis zum 2. August gestellt werden. Nach Ablauf der Frist würden die Anträge dann geprüft und gegebenenfalls Rückfragen oder Nachforderungen an die Antragsteller gestellt werden. Anträge die nach dem 15. August nicht vollständig vorliegen, sollen nicht berücksichtigt werden. Ein Antrag gilt nur dann als vollständig, wenn eventuelle Rückfragen und Nachforderungen durch den Antragsteller geklärt beziehungsweise erfüllt worden sind. Nachträglich gestellte Anträge sollen nicht berücksichtigt werden, macht die Verwaltung in ihrem Vorschlag deutlich. Ebenso legt die Verwaltung fest, dass die Zuwendung den Vereinen nur zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke gewährt werde und innerhalb des Jahres 2021 verwendet werden muss. Die Verwendung muss dann gegenüber dem Landkreis Wolfenbüttel unaufgefordert nachgewiesen werden und kann vom Landkreis gegebenenfalls geprüft werden. Kann die richtliniengemäße Verwendung bis zum 31. Dezember 2022 nicht nachgewiesen werden, gelten die Mittel als nicht zweckgemäß verwendet und könnten vom Landkreis zurückgefordert werden.
Dem Kreistag wird am 5. Juli der Vorschlag der Verwaltung unterbreitet. Erst wenn dieser der Vorlage zustimmt, kann es zur Förderung der Vereine kommen.
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