Wolfenbüttel. Das Hin und Her des CineStars zum Verbleib in Wolfenbüttel (WolfenbüttelHeute.de berichtete) hatte am Mittwoch ein weiteres gerichtliches Nachspiel. Der ehemalige Theaterleiter Thorsten Werner und die ehemalige Ebenenleiterin Barbara Müller klagen gegen ihren früheren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Braunschweig gegen den damals geschlossenen Vergleich. Der Grund: Sie sehen sich vom Kinobetreiber arglistig getäuscht und fordern, die erneute Aufnahme des Verfahrens.
Nachdem der Kinobetreiber, im September 2013 die Entscheidung bekannt gegeben hatte, den Standort Wolfenbüttel Ende März 2014 aufgeben zu wollen, erhielten die Mitarbeiter die betriebsbedingte Kündigung. Werner und Müller, langjährige Beschäftigte, reichten eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein – am Ende einigten sich die beteiligten Parteien auf einen Vergleich. Ein Monatsgehalt als Abfindung wurde am 12. März von beiden Seiten mit Unterschrift besiegelt. Am 18. März habe der Kinobetreiber sich dann entschieden, doch in Wolfenbüttel zu bleiben und einen neuen Mietvertrag unterschrieben. Für Werner und Müller war das ein Schlag ins Gesicht. "Unter diesen Umständen hätten wir den Vergleich nie unterschrieben", betont Werner, der nicht glauben kann, dass der Kinobetreiber nicht schon zum Zeitpunkt des Vergleichs seinen Verbleib in Wolfenbüttel geplant habe. Der Rechtsanwalt des Kinobetreibers, Dr. Patrick Zeising, widerspricht dieser Vermutung: Es sei erst am 18. März verhandelt, entschieden und unterschrieben worden. Vorher habe man sich nicht mit dem Vermieter einigen können. Man habe stattdessen über die Modalitäten für den Auszug verhandelt – und sei selbst hier unterschiedlicher Auffassung gewesen. Konkret sei es um den zu zahlenden Abstand für den Verbleib des Kino-Inventar gegangen. Im Februar lag man immerhin "nur noch" 100.000 Euro auseinander.
Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte bereits für zwei andere ehemalige Mitarbeiter Urteile gefällt. Die dritte Kammer des Gerichtes unterstützte die Sichtweise des Kinos, die siebte Kammer gab dem Mitarbeiter Recht. Für Werner und Müller muss Arbeitsrichter Dr. Kleingers (erste Kammer) gemeinsam mit zwei ehrenamtlichen Richtern ein Urteil sprechen. Dr. Zeising und Simone Philipp, Personalleiterin des Kinobetreibers, betonten gegenüber Dr. Kleingers abermals, dass es vor dem 18. März keinen Entschluss gegeben habe den Mietvertrag in Wolfenbüttel zu verlängern. An diesem Tag habe der Wirtschaftsausschuss getagt und auch "Entscheider", der Vorstandsvorsitzende der australischen Konzernmutter, sei in Deutschland gewesen. Im Laufe des Tages wurde schließlich der neue, attraktivere Mietvertrag unterzeichnet. "Wann wurde Ihnen der verbesserte Mietvertrag geschickt?" Dies könne man nicht genau beantworten, erklärte Dr. Zeising. Das müsste so Anfang März gewesen sein.
Werners und Müllers Anwalt Nikolas Koch fühlt sich von dieser Darstellung "auf die Rolle genommen". In seine Augen sei diese nicht realistisch. "Wenn jemandem plötzlich ein Vertrag zugeschickt wird, dann hat man auch vorher verhandelt", meint er. Alles andere sei in seinen Augen nicht glaubwürdig.
Die Kammer sah dies nicht so und lehnte die erneute Aufnahme des Verfahrens ab. Die Urteilsbegründung folgt in der kommenden Woche. Werner und Müller kündigten an, den Fall vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover verhandeln zu lassen.
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