[image=48244]Der VfL Wolfsburg hat DFB-Geldstrafen in Höhe von insgesamt 7.500 Euro, die er wegen Abbrennens von Pyrotechnik vom DFB-Sportgericht erhalten hatte, an die überführten Täter weitergegeben. Hintergrund waren Vorfälle während der Auswärtsspiele in der gerade abgelaufenen Saison beim Hamburger SV am 22. Oktober 2011 sowie am 10. Dezember 2011 bei Werder Bremen. In beiden Fällen waren der VfL-Fanszene zugehörige Personen durch das Abbrennen von Pyrotechnik auffällig geworden. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte daraufhin den VfL Wolfsburg mit Geldstrafen belegt. Nachdem insgesamt drei Personen zweifelsfrei als Täter überführt worden sind, hat der Fußball-Bundesligist nun anteilig Schadenersatzforderungen geltend gemacht. Darüber hinaus wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet sowie bundesweit wirksame Stadionverbote verhängt.
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