Hornburg. Gestern wurde festgestellt, dass der Stimmzettel für die Ortsratswahl Hornburg fehlerhaft ist. Durch ein Versehen der Druckerei wurde der Listenplatz Nummer 8 für Wolfgang Wesche nicht mit abgedruckt. Die bisher eingegangen Briefwahlstimmen sind damit ungültig.
In der Druckdatei und im Probedruck der Wahlleitung war der Listenplatz Nummer acht vorhanden, heißt es aus Hornburg. Durch ein Versehen der Druckerei wurde beim Wahlvorschlag der letzte Listenplatz für den Wahlbewerber Wolfgang Wesche nicht mit abgedruckt. In der Nacht wurden alle Stimmzettel für die Ortsratswahl Hornburg neu gedruckt und stehen seit Freitag Morgen zur Verfügung.
Stimmen ungültig
Bisher haben 195 Wählerinnen und Wähler aus Hornburg von der Briefwahl Gebrauch gemacht. Davon sind bis jetzt 167 Wahlbriefe bei der Wahlleitung eingegangen. Nach Rücksprache mit der Niedersächsischen Landeswahlleitung teilt die Gemeindewahlleitung der Gemeinde Schladen-Werla mit, dass nach § 53 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeswahlordnung die Wahlbriefe nicht mehr an die Wählerinnen und Wähler zurückgegeben werden dürfen. Vielmehr sind diese abgegebenen Stimmzettel für die Ortsratswahl Hornburg für ungültig zu erklären. Die abgegebenen Stimmzettel für die Kreiswahl und die Gemeindewahl bleiben gültig.
Gemeindewahlleiter Andreas Wüstefeld hat heute Freitagmorgen unverzüglich die Vertrauensperson für den Wahlvorschlag von Für Hornburg, Henning Rabe, unterrichtet. Ebenso wurde die Kreiswahlleitung informiert. Der Briefwahlvorstand wird am Wahltag gesondert eingewiesen. Die Folgen dieses Fehlers sind nach Rücksprache mit der Landeswahlleiterin nach Auszählung auszuwerten und zu bewerten. Abschließend wird der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 15.09. entscheiden.
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