Wolfenbüttel. Die Wahlen sind vorbei, dennoch sind im Stadtbild noch Plakate zu finden. Aus diesem Grund fragte regionalHeute.de nach, was mit diesen nun geschieht.
Wie Torsten Raedlein, Pressesprecher der Stadt Wolfenbüttel, erklärt, seien die Parteien für die Entfernung der Plakate verantwortlich und hätten dafür sieben Tage Zeit. Wenn in dem Zeitraum die Plakate nicht entfernt worden, läge ein Verstoß gegen § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vor, der gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 2 NStrG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden könne.
Daraufhin fordere die Verwaltung auf, die Plakate innerhalb einer Frist zu entfernen, so Raedlein weiter. Sollte dieses nicht geschehen, könne eine kostenpflichtige Maßnahme eingeleitet werden.
Bürger, die noch nicht entfernte Plakate entdecken, können sich entweder an die Parteien direkt oder an die Stadtverwaltung wenden, schließt Raedlein.
Wahlplakate müssen jetzt aus dem Stadtbild entfernt werden
von Sandra Zecchino
Eigentlich müssten jetzt alle Plakate entfernt worden sein. Symbolbild: Nick Wenkel | Foto: Archiv