Wolfenbüttel. Die Wahlbezirke 26 (Salzdahlum) und 30 (SBW - Betriebshof Linden) sind für die repräsentative Wahlstatistik im Rahmen der anstehenden Europawahl ausgewählt worden. Mit der Teilnahme an der Wahl tragen die Wähler dazu bei, dass für ganz Deutschland genaue Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen ermittelt werden können. Das Wahlgeheimnis ist dabei gewährleistet. Das teilt die Stadt Wolfenbüttel mit.
Im Rahmen der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik findet sich nun übrigens auch die Angabe „männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister“ auf den Stimmzetteln. Mit dieser Diversifikation trägt die amtliche Statistik dem Umstand Rechnung, dass das Bundesverfassungsgericht Personen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, das Recht auf einen positiven Geschlechtseintrag zugesprochen hat. Da die Anzahl derer, die pro Wahlbezirk unter „divers“ oder „ohne Angabe im Geburtenregister“ fallen würden, so gering wäre, dass die Ausgabe von Stimmzetteln mit gesonderten statistischen Merkmalen das Wahlgeheimnis gefährden könnte, wurden diese Personen für die Durchführung der amtlichen Wahlstatistik diesmal der Gruppe der männlichen Wahlberechtigten zugeordnet.
Verwendung von Wahlschablonen
Der Stimmzettel ist an der oberen rechten Ecke abgeschnitten worden. Diese Markierung dient nicht der Statistik, sondern hilft blinden und sehbehinderten Menschen dabei, die rechte obere Ecke des Stimmzettels zu erkennen, damit dieser mit der richtigen Seite in die Stimmzettelschablone eingelegt werden kann. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) lässt für seine Mitglieder eine Universalschablone für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler anfertigen. Die Wahlschablonen sind zulässige private Hilfsmittel der einzelnen wählenden Personen, die diese bei Bedarf in den Wahlraum mitbringen können. Die Wahrung des Wahlgeheimnisses ist gewährleistet.
Wahlberechtigte Personen, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder diesen in die Wahlurne zu legen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese Hilfsperson darf gemeinsam mit der oder dem behinderten Wahlberechtigten die Wahlkabine aufsuchen. Eine Hilfeleistung ist in dem Umfang zulässig wie sie für die Abgabe der eigenen Wahlstimme der hilfebedürftigen Person notwendig ist. Hilfsperson darf auch ein Mitglied des Wahlvorstandes sein.
Für Rückfragen steht die Wahldienststelle der Stadt Wolfenbüttel unter der Rufnummer 05331 86-316 gerne zur Verfügung (Ansprechpartnerin Silke Grünewald).