Weihnachtsgnade: 93 Gefangene vorzeitig entlassen




„Im Rahmen der so genannten Weihnachtsgnade wurden in diesem Jahr in Niedersachsen 93 Gefangene vorzeitig aus der Haft entlassen und können nun die Feiertage in Freiheit verbringen", hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute in Hannover mitgeteilt. „Weihnachten ist ein Fest der Familie und der sozialen Kontakte. Diese Zeit gemeinsam mit den Angehörigen zu erleben, ist hilfreich für einen neuen Start zur Jahreswende", sagte Busemann. Insgesamt 1.665 Hafttage würden nicht vollstreckt.

Es handele sich dabei um Strafgefangene, deren Entlassung aus der Haft ohnehin in die Zeit vom 4. Dezember 2012 bis zum 2. Januar 2013 gefallen wäre. „Auf Grund der Weihnachtsgnade konnten sie bereits ab 3. Dezember auf freien Fuß gesetzt werden", so der Minister.

Die Weihnachtsgnade wird Gefangenen auf Antrag gewährt. Voraussetzung für die vorzeitige Entlassung ist, dass sich die Gefangenen seit August 2012 in Haft befinden. Sowohl die Unterkunft, also auch der Lebensunterhalt müssen sichergestellt sein. Von der Weihnachtsgnade ausgeschlossen sind Gefangene, die wegen eines Tötungs- oder Sexualdelikts in Haft sind, während des Vollzuges eine weitere Straftat begangen haben oder schuldhaft verspätet von einem Freigang zurückgekehrt sind. Die Staatsanwaltschaft prüft im Einzelfall, ob ein Gefangener geeignet ist.

Auch in den vergangenen Jahren wurden Gefangene in Niedersachsen im Rahmen der Weihnachtsgnade vorzeitig entlassen. Im letzten Jahr waren es 94 Gefangene.


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


Kriminalität