Wolfenbüttel. Im Nachfolgenden bezieht Andreas Memmert, Bürgermeister der Gemeinde Schladen-Werla und
Sprecher der ILE-Lenkungsgruppe Nördliches Harzvorland, im Namen der Lenkungsgruppe Stellung zum Gesetzentwurf „zur institutionellen Stärkung und Weiterentwicklung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig“. Diese wird an dieser Stelle von regionalHeute.de ungekürzt und unkommentiert veröffentlicht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die ILE-Region Nördliches Harzvorland beschreitet im integrierten Hochwasserschutz maßgebende, innovative Wege durch eine interkommunale, flussgebietsübergreifende Hochwasserpartnerschaft. Mit einer integrierten Konzeption zu Hochwassersvorsorge, natürlichem und technischem Hochwasserschutz werden die verschiedenen Zielebenen durch die Initiative der kommunalen Partner im Nördlichen Harzvorland vereint. Das Erfolgsmodell der interkommunalen Zusammenarbeit wurde durch den Beitritt und die Aufgabenübertragung an den Wasserverband Peine als erfahrenen Hochwasserschutzpartner fortgesetzt. Die kommunal organisierten Wasserverbände in Niedersachsen sind eines der besten Instrumente im Land, um sich dieser Herausforderung zu stellen. Dieses Modellprojekt verfolgt mit seinem auf über 50 Jahre angelegten Handlungshorizont und durch die Etablierung eines integrierten Flussgebietsmanagements einen nachhaltigen und langfristigen Hochwasserschutz.
Mit einem einstimmigen Landtagsbeschluss vom 22.01.2014 zu diesem Modellprojekt wurde der wegweisende Charakter dieser Initiative bestätigt. Die im Gesetzentwurf „zur institutionellen Stärkung und Weiterentwicklung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig“ angedachte Übertragung der Hochwasserschutzplanung (Gesamtplan) an den Zweckverband Braunschweig wird äußerst kritisch gesehen.
· Die bundesweit wasserrechtlich geregelte Hochwasservorsorgeplanung wird von den zuständigen Behörden auf Landes- und Landkreisebene mit hoher Fachkompetenz wahrgenommen. Die Installation eines zusätzlichen Akteurs mit einer diffusen Aufgabenzuweisung ist in einem sensiblen Bereich, wie dem Hochwasserschutz wenig zielführend.
· Die Aufgabenübertragung für die Umsetzung von konkreten Hochwasserschutzmaßnahmen greift nicht nur in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden ein.
· Der Gesetzesentwurf hätte zur Folge, dass einmalig im Land Niedersachsen, den Kommunen und den mit entsprechender Expertise ausgestatteten Wasserverbänden zugunsten eines wasserwirtschaftlichen völlig unerfahrenen Regionalverbandes die Aufgabe entzogen wird.
Der Ausschluss von Kommunen und Wasserverbänden bei der Förderung von Modellprojekten steht der im Hochwasserschutz so wichtigen, durch die Hochwasserpatenschaft neu etablierten, Herangehensweise entgegen. Dass diese neue Form der Partnerschaft den akuten Bedarf für zweckmäßige Lösungen bedient, lässt sich allein schon an dem fortwährend hohen Interesse Deutschland weit erkennen. Auch in Niedersachsen (z.B. an der gesamten Aller) steht das Projekt Pate für weitere Ansätze, die aktuell begründet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Andreas Memmert
Bürgermeister der Gemeinde Schladen-Werla
Sprecher der ILE-Lenkungsgruppe Nördliches Harzvorland
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