Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen erhält Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts




[image=5e1764d1785549ede64cd0e7]Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (WGRK) die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Kultusministeriums zu verleihen.

Die WGRK verlegt ihren Sitz am 1. Januar 2014 von Genf nach Hannover.

Ministerpräsident David McAllister sagte dazu: „Wir freuen uns in Niedersachsen sehr auf die Zusammenarbeit mit der Weltgemeinschaft. Sie ist in unserem Bundesland herzlich willkommen. Die heutige Kabinettsentscheidung ist im Vorfeld der Sitzverlegung ein wichtiger Schritt.“

Die WGRK erhält nunmehr die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 5 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung.

Dazu zählen insbesondere das Besteuerungsrecht, die Dienstherrenfähigkeit, die Disziplinargewalt und die Organisationsgewalt.

Der Körperschaftsstatus ist aber auch Voraussetzung dafür, dass die WGRK hinsichtlich der für ihre Mitarbeiter notwendigen arbeits-, sozial- und aufenthaltsrechtlichen Rechtsstellung einen Vertrag mit der Bundesregierung schließen kann.

Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen ist ein internationaler Zusammenschluss von zurzeit 226 evangelisch-reformierten und unierten Kirchen mit mehr als 80 Millionen Mitgliedern. Sie ist damit die weltweit größte protestantische Kirchenorganisation.

Mitglieder der WGRK sind aus Niedersachsen die Evangelisch-reformierte Kirche mit Sitz in Leer und der Reformierte Bund mit Sitz in Hannover.

Allein der evangelisch-reformierten Kirche, die niedersächsische Mitgliedskirche der WGRK ist, gehören rund 184.000 Mitglieder an.


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