Wendessen fordert: Private Patenschaften für Grünflächen

Die Bürger in Wendessen wollen die Pflege gerne selbst in die Hand nehmen - bislang ist dies allerdings nicht möglich.

Bewuchs auf dem Kinderspielplatz in Wendessen im Sommer vor dem Mähen durch das Grünflächenamt.
Bewuchs auf dem Kinderspielplatz in Wendessen im Sommer vor dem Mähen durch das Grünflächenamt. | Foto: privat

Wendessen. „Die Stadt Wolfenbüttel wird gebeten, es daran interessierten Privatpersonen künftig grundsätzlich zu ermöglichen, die Pflege von öffentlichen Grünflächen im Rahmen von 'Patenschaften' zu übernehmen“. Diesen Antrag beschloss der Ortsrat Wendessen auf Vorschlag von Ortsbürgermeister Andreas Rink einstimmig in seiner letzten Sitzung. So teilte der Ortsbürgermeister in einer Pressemitteilung mit.



In der Begründung des Antrages wird darauf hingewiesen, dass in zahllosen deutschen Städten und Gemeinden Privatpersonen die Kommunen im Rahmen von Patenschaftsvereinbarungen bei der Pflege von öffentlichen Grünflächen, Beeten und Baumscheiben unterstützen und so für ein schöneres Stadtbild sorgen.

Bürger wollen helfen


Auch in Wendessen hätten viele Bürger den Wunsch geäußert und das Angebot gemacht, die Pflege von entsprechenden öffentlichen Flächen, die im Regelfall an ihr eigenes Privatgrundstück angrenzen oder sozusagen vor der Tür liegen (Baumscheiben, Hecken, Sträucher, Beete, Sauberkeitsstreifen etc.), selbst zu übernehmen und damit die Mitarbeiter des Grünflächenamtes ein wenig zu entlasten.

Diese Angebote seien bislang – so weit dem Ortsrat bekannt – von der Stadt Wolfenbüttel abgelehnt worden, unter anderem aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen, aber auch mit Blick auf einen verwaltungsinternen Mehraufwand.

Kommune muss entscheiden


Die Vielzahl der bereits seit Jahren etablierten Grünflächenpatenschaften in Deutschland zeige aber, so der Ortsrat, dass diese Fragen offensichtlich lösbar sind. Beispiele für entsprechende schriftliche Vereinbarungen zwischen den Kommunen und den Privatpersonen oder Gruppen gebe es in großer Zahl. Sie legen auch fest, dass das „Entscheidungsrecht“ über die zu treffenden Pflegemaßnahmen immer bei den zuständigen Ämtern der Kommune liegen, die eventuellen Sorgen vor „Eigenmächtigkeiten“ der Patinnen und Paten also unbegründet sind.

Das ehrenamtliche Engagement zu fördern und damit den Gemeinsinn zu stärken, sei über alle Grenzen hinweg ein anerkanntes Ziel. Mit der Möglichkeit, die Bürger an der Pflege und Verschönerung ihrer unmittelbaren Umgebung aktiv zu beteiligen und damit auch die vorhandenen hauptamtlichen Kräfte ein wenig zu entlasten, würde die Stadt Wolfenbüttel diesem Ziel gerecht werden – und der Bewerbung als Standort für die Landesgartenschau 2030 einen Pluspunkt hinzufügen, heißt es in der Begründung des Antrages.


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


Landesgartenschau Wolfenbüttel