Wendessen. Eigentlich sollten an der Leipziger Allee in Wendessen schon die Bagger angerollt sein. Doch der Startschuss für das Neubaugebiet lässt auf sich warten. Das geplante Wohngebiet, das auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik entstehen soll, verzögert sich, ein konkreter Baubeginn ist weiterhin unklar.
Zu Beginn des Jahres schrieb Wendessens Bürgermeister Andreas Rink auf der Internetseite des Ortsteils: „Eigentlich sollten da bereits im letzten Jahr die Bagger rollen und die Erschließungsarbeiten auf Hochtouren laufen. Und ein Name für die neue Straße wurde auch schon gefunden: Zuckerring soll sie heißen, das Ergebnis eines Ideenwettbewerbes, zu dem der Ortsrat aufgerufen hatte.“
Vorhaben stockt
Doch das Vorhaben stockt. „Die notwendigen rechtlichen und formalen Schritte zur Bebauung, die mit dem Erwerb des Geländes durch den Investor so zügig begannen, sind ins Stocken geraten“, erklärte Rink. Die Planungen zwischen Eigentümer und Stadtverwaltung würden zwar vorliegen, warten aber noch auf ihre Verabschiedung. Konkrete Gründe für die Verzögerung würden die Beteiligten nur zurückhaltend nennen: „Anpassungen im städtebaulichen Vertrag“ seien noch erforderlich, und in den Bereichen „Artenschutz und Altlasten“ stünden Abstimmungen aus, hieß es in der letzten Ortsratssitzung 2025, schreibt Rink. "Für uns in Wendessen bedeutet das: Wir hoffen sehr, dass sich die Verhandlungspartner verständigen und auch die noch offenen Punkte geklärt werden können – auf dass es nunmehr im Jahr 2026 losgeht."
Satzungsbeschluss kommt
Auf Nachfrage von regionalHeute.de zum aktuellen Stand erklärt Rink, dass man einen aktuelleren offiziellen Stand nicht habe. Dies sei einfach dem Umstand geschuldet, dass der Ortsrat in die offenkundig laufenden Gespräche zwischen dem Investor und der Stadtverwaltung nicht eingebunden sei. "Das ist auch gar nicht unser Zuständigkeitsbereich und vom Verfahren her vollständig okay", so Rink und verweist an die Stadtverwaltung.
Aus dem Rathaus heißt es auf Nachfrage, dass es sich bei dem geplanten Baugebiet um ein privates Erschließungsvorhaben handele, das durch einen Investor entwickelt wird. Die Stadt fungiere weder als Planungsträger noch als Grundstücksverkäuferin. Ein Beginn der Erschließungsarbeiten sei erst möglich, wenn der Bebauungsplan BP PB4 „Leipziger Allee“ als Satzung beschlossen und der Erschließungsvertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger abgeschlossen sei. Nach derzeitiger Planung werde mit dem Satzungsbeschluss im zweiten Quartal 2026 gerechnet.
Vorbereitungen sind komplex
Die Vorbereitung des Erschließungsvertrages sei komplex und zeitintensiv. Verzögerungen seien insbesondere durch notwendige Untersuchungen zu Altlasten auf dem Gelände entstanden, die fachlich bewertet und mit dem Landkreis abgestimmt werden mussten. Darüber hinaus seien artenschutzrechtliche Maßnahmen zu definieren und verbindlich zu regeln. Insgesamt seien detaillierte Erschließungsunterlagen durch den Vorhabenträger zu erarbeiten, die Art und Umfang der technischen Erschließung festlegen. Diese Unterlagen werden in den zuständigen Fachabteilungen der Stadt umfassend geprüft, erklärt Stadtsprecherin Nadine Guttzeit.
Sobald diese vertraglichen Regelungen abgeschlossen und der Bebauungsplan verabschiedet sind, könne der Investor mit den Arbeiten beginnen.
