Wolfenbüttel. Am gestrigen Dienstag berichtete die Polizei, dass am Wochenende ein Parkscheinautomat in der Leibnizstraße durch einen Böller derart beschädigt wurde, dass er nicht mehr funktionsfähig ist. regionalHeute.de nahm dies zum Anlass bei der Stadt nachzufragen, wie sich Autofahrer verhalten sollen, wenn sie im bewirtschafteten Raum parken wollen, der in der Nähe liegende Automat aber defekt ist.
Einen Blankoschein für "Frei Parken" bedeutet es nämlich nicht, wenn ein Automat - aus welchem Grund auch immer - ausfällt. Es gibt einige Regeln zu beachten, wie Thorsten Raedlein, Pressesprecher der Stadt Wolfenbüttel, mitteilt. Dabei spielt die Entfernung und die Sichtbarkeit des nächsten Automaten eine Rolle. Zudem wird gegebenenfalls eine Parkscheibe benötigt.
So ist die Regel
"Es gilt: Parkscheibe auslegen – wenn kein anderer Automat in Sichtweite ist (bis zirka 150 Meter). Es darf dann bis zur Höchstparkdauer geparkt werden. Bis 150 Meter ist es zumutbar, einen Parkschein an einem anderen Automaten zu ziehen", erklärt Raedlein.
Ausfalldauer noch unklar
Im Fall des beschädigten Automaten in der Leibnizstraße ist es ungewiss, wann er wieder einsatzbereit ist. "Wann der Automat wieder in Betrieb gehen kann, hängt vom Schadensausmaß ab. Sofern eine Reparatur möglich ist, wird diese zeitnah erfolgen. Falls nicht, muss ein neues Gerät angeschafft werden", so Thorsten Raedlein. Dies werde der Hersteller abschätzen. "Wie lange es dauern wird, kann ich daher nicht abschätzen, es ist aber davon auszugehen, dass es dieses Jahr nicht mehr der Fall sein wird", prognostiziert der Stadtsprecher.
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