LINKE zieht Antrag zum Wildtierverbot zurück

von Max Förster


Antrag der Linken zum Wildtierverbot wurde zurückgezogen. Eine rechtliche Prüfung ergab, dass ein solches Verbot gegen das Tierschutzrecht verstoße.   Foto: Archiv
Antrag der Linken zum Wildtierverbot wurde zurückgezogen. Eine rechtliche Prüfung ergab, dass ein solches Verbot gegen das Tierschutzrecht verstoße. Foto: Archiv | Foto: regionalHeute.de



Wolfenbüttel. Florian Röpke (Bündnis für Gerechtigkeit/DIE LINKE) hat kürzlich einen Antrag an die Stadt Wolfenbüttel gestellt, der vorsieht, dass die Stadt künftig keine öffentlichen Flächen mehr für Veranstaltungen mit Wildtieren bereitstellt. Überraschend zog Röpke seinen Antrag jedoch zurück. Grund dafür sei eine rechtliche Prüfung, die ergeben hat, dass ein Wildtierverbot gegen das geltende Tierschutzrecht verstoße.

"Die Stadt Wolfenbüttel wird zukünftig keine öffentlichen Flächen für Veranstaltungen mit Wildtieren zur Verfügung stellen." So lautete der Antrag des Ratsmitgliedes Florian Röpke. Er beruft sich hierbei auf andere Länder, wie Dänemark, Niederlande und Österreich und auch auf deutsche Städte, wie beispielsweise Erlangen oder Heidelberg, in denen ein solches Wildtierverbot bereits durchgesetzt sei. "Wildtiere sind nicht dazu da, den Menschen zur Belustigung zu dienen. Eine artgerechte Wildtierhaltung ist bei öffentlichen Veranstaltungen praktisch nicht möglich und weit entfernt von einem annähernd artgerechten Leben", so Florian Röpke.

Wildtierverbote verstoßen gegen das Tierschutzrecht


Nun kam es dazu, dass Florian Röpke seinen Antrag zurückzog beziehungsweise ihn zumindest mit der Option einer Änderung auf eine spätere Sitzung vertagen wolle. Wie kam dieser plötzliche Sinneswandel? Grund dafür sei das Ergebnis einer rechtlichen Bewertung, die die Stadt Wolfenbüttel nach Antragstellung vom Rechtsamt vornehmen ließ. Hierbei stellte sich heraus, dass ein Wildtierverbot als rechtswidrig einzustufen sei, da dieses gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetztes verstoße und dem geltenden Tierschutzrecht widerspreche, so Marion Buschfeld, Leiterin vom Rechtsamt. Da die gemeindliche Selbstverwaltung "im Rahmen der Gesetze" zu erfolgen habe, dürfen auch die Kommunen nicht gegen bundes- und landesgesetzliche Regelungen verstoßen, heißt es in der rechtlichen Bewertung von Marion Buschfeld. So lange also die die Tierhaltung in Zirkussen zulässig ist, dürfen die Kommunen diesen Regelungen nicht widersprechen.

Was drohen für Konsequenzen?


Marion Buschfeld weist daraufhin, dass die von Florian Röpke beispielhaft benannten Städte somit im Widerspruch zu den bundesgesetzlichen Regelungen des Tierschutzgesetzes stehen. Die betroffenen Zirkusunternehmen können hier aktiv werden und die Städte und Gemeinden dazu auffordern, sich an das geltende Recht zu halten. Sollte eine solche Aufforderung unbeachtet bleiben, könne mit einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren gerechnet werden, das zudem für das klagende Unternehmen recht erfolgversprechend sei, erklärt Buschfeld. Um diese Aussage zu stützen, führt die Rechtsamtsleiterin ein Beispiel vergangener Tage auf. In einem Prozess vom 30. Juli 2008 sei der Beschluss der Stadt Chemnitz, ein Wildtierverbot auszusprechen, als rechtswidrig erklärt worden. Zudem wurde die Stadt dazu verpflichtet, den antragstellenden Zirkus in die Auswahl der Bewerber um ein Zirkusgastspiel einzubeziehen.


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