Ahlum / Dettum. Was lange währt, wird endlich gut beziehungsweise in diesem Falle dunkel. Mit der Inbetriebnahme der 19. und damit letzten Windkraftanlage des Windparks Ahlum-Dettum ist auch die Aktivierung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) erfolgt, berichtet die SAB WindTeam GmbH.
Vor einigen Monaten sorgte die "Dauerbeleuchtung" im Windpark Ahlum/Dettum für Unmut bei einigen Anwohnern. Die Redaktion von regionalHeute.de erreichten mehrere Leserbriefe, in denen geschildert wurde, dass die Beleuchtung der Windräder nachts dauerhaft eingeschaltet sei. Manches Mal wurde gar von einer "Festbeleuchtung" gesprochen. Oliver Kayser von der SAB WindTeam GmbH erklärte seinerzeit, dass die damalige Dauerbeleuchtung des Windparks dem Baustellenstatus geschuldet sei. Obwohl die Technik für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) bereits installiert war und Messungen durch die Firma WUF erfolgt waren, fehlten für den scharfen Betrieb noch die finalen Auswertungen und behördlichen Freigaben. Doch nun ist alles so, wie es sein soll.
Windpark ist nun dunkel
Die SAB WindTeam GmbH als wesentliche Betreiberin des Windparks hat nun zusammen mit dem Systemanbieter WuF – Windenergie und Flugsicherheit GmbH die behördliche Freigabe für die Aktivierung des Transpondersystems bekommen. Künftig werden die 166 Meter hohen Windkraftanlagen nur dann für eine kurze Zeit blinken, wenn ein Luftfahrzeug in den festgelegten Detektionsraum der im Windpark installierten Empfänger eintritt.
„Wir sind froh, dass der Windpark endlich dunkel bleiben darf und wir somit den verständlichen Beschwerden der lokalen Bevölkerung Rechnung tragen“, so Dirk Staats, Geschäftsführer der SAB WindTeam GmbH. „Nach einem anspruchsvollen Genehmigungsprozess ist es uns gelungen, unser BNK-System erfolgreich in Betrieb zu nehmen. Mit unserem System können wir jetzt die nächtliche Lichtimmission bedarfsgerecht reduzieren. Wir danken unserem Partner SAB für die vertrauensvolle Zusammenarbeit“, ergänzt Kai Brodal, Geschäftsführer vom Systemanbieter WuF, der mit seinem System in Deutschland bislang weit über 2.000 Windkraftanlagen ausgestattet hat.
Nachtkennzeichnung ist Pflicht
Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung ist seit dem 1. Januar 2025 für alle Windkraftanlagen in Deutschland verpflichtend, die über 100 Meter hoch sind. Ausnahmen gibt es lediglich für Anlagen, die in unmittelbarer Umgebung von Flugplätzen betrieben werden oder die in wenigen Jahren demontiert werden, so dass die Umrüstung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Das System soll auf der einen Seite die Luftverschmutzung durch Lichtemissionen verringern und somit die Akzeptanz von Windkraftanlagen erhöhen. Auf der anderen Seite gewährleistet das „bedarfsgesteuerte“ Blinken aber weiterhin die sichere Kennzeichnung von Hindernissen für den Luftverkehr.

