Sickte. Mit den ersten Nachtfrösten und zugefrorenen Autoscheiben hat der Winter Einzug gehalten. Die Samtgemeindeverwaltung Sickte erinnert daher an die jährliche Winterdienstinformation, die für Anlieger wichtige Pflichten und Verantwortlichkeiten festlegt. Der Winterdienst ist Bestandteil der Straßenreinigung, deren Umfang und Details in der „Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Sickte“ geregelt sind.
Die sogenannte „Straßenreinigungssatzung“ überträgt die Pflicht zur Straßenreinigung auf die Anlieger der angrenzenden Grundstücke. Dazu zählen folgende Hauptaufgaben:
Gehwege und Gossen
Schnee räumen: Gehwege müssen nach jedem Schneefall in einer Mindestbreite von 1,50 Metern von Schnee befreit werden. Bei Gehwegen unter 1,5 Metern Breite ist die gesamte Fläche zu räumen. Gibt es keinen Gehweg, ist ein 1 Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn freizuhalten.
Die Räumzeiten sind wie folgt festgelegt:
Werktage: 7 bis 20 Uhr
Sonn- und Feiertage: 9 bis 20 Uhr
Eis sichern: Bei Glatteis sind die Gehwege und angrenzenden Bereiche mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. Der Einsatz von Streusalz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Die Regelungen zu Dauer und Breite gelten auch für die Streupflicht.
Straßen
Die Zuständigkeit für den Winterdienst hängt von der Straßenart ab:
Landes- und Kreisstraßen: Hier übernimmt die jeweilige Straßenbauverwaltung den Winterdienst.
Gemeindestraßen: Anlieger sind hier in der Verantwortung.
Die Samtgemeindeverwaltung setzt bei starkem Schneefall Dienstleister ein, die Anlieger bei Bedarf unterstützen. Eine komplette Befreiung von der Räumpflicht erfolgt jedoch nicht.
Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
An Bushaltestellen und ähnlichen Einrichtungen muss ein sicherer Zugang zu den Fahrzeugen freigehalten und bei Glätte abgestreut werden. Es ist darauf zu achten, dass Schnee und Eis so gelagert werden, dass weder Fahrbahn, Radweg noch Gehweg beeinträchtigt werden. Bei Tauwetter sind die Flächen von Eisresten zu befreien, und das Streugut ist anschließend umgehend zu entfernen.
Sicherheit für alle
Die Samtgemeindeverwaltung betont, dass die Einhaltung der Winterdienstpflichten nicht nur zur eigenen Sicherheit beiträgt, sondern auch rechtliche Konsequenzen vermeiden hilft. Insbesondere für ältere Mitbürger können glatte Gehwege eine erhebliche Gefahr darstellen.
Durch die Einhaltung der Straßenreinigungsverordnung leisten Anlieger einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum nachbarschaftlichen Miteinander in der Winterzeit.
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