Wohin mit dem Poolwasser? Samtgemeinde Sickte informiert über richtige Entsorgung

Poolwasser darf nicht einfach in den Garten gekippt werden.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Sickte. Pools und Planschbecken stehen heutzutage in fast jedem Garten. Dort dienen sie Groß und Klein zur Abkühlung an heißen Sommertagen. Aber was geschieht mit dem Wasser, wenn die Badesaison für diese vorüber ist? Wohin mit all dem Wasser? Grundsätzlich gilt, dass behandeltes Wasser Schmutzwasser ist, also Abwasser. Dieses Abwasser bedarf dringend einer fachgerechten Reinigung durch die zuständigen Abwasserbeseitigungsbetriebe. Hierüber informiert die Samtgemeinde Sickte in einer Pressemitteilung.


Zur Erklärung: Abwasser in diesem Sinne ist Wasser, das durch häuslichen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wurde. In dem Chlortabletten, Biozids und/oder Aktivsauerstoff dem Badewasser zugesetzt werden, bleibt es länger sauber, damit werden das Braun-Werden des Wassers, die Entstehung von Algen und Bakterien verhindert und es lädt so zu nie endendem Badespaß ein.

Woran leider nur die wenigsten Poolbesitzer nach Beendigung der Badesaison denken, sei die fachgerechte Entsorgung. Denn es handelt sich um Schmutzwasser, wenn dem Wasser entsprechende Fremdstoffe zugesetzt worden sind. Es gehört, anders als viele denken, nicht einfach in den Garten auf den Rasen gekippt, was bereits durch den Gesetzgeber verboten ist, sondern muss über die Kanalisation entsorgt werden. Damit gelangt das Schmutzwasser zum Beseitigungsbetrieb, um dort aufbereitet zu werden, sodass es gereinigt zurück in die Natur kann. Lässt man das Wasser ungehindert in dem Garten auf einer Grünfläche versickern, kommt es zu einer Kontamination des Grundwassers und Bodens mit dem Schmutzwasser, was den natürlichen Wasserkreislauf stört. Im schlimmsten Fall gelangt das belastete Wasser mit all seinen beigefügten Mitteln in unser Trinkwasser. Aber nicht nur die Gefahr eines kontaminierten Trinkwassers besteht. Oft werden Biozids zur Erhaltung der Poolwasserqualität verwendet. Biozids sind allgemein als Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel bekannt, welche auch die Verbreitung von Algen, Pilzen und Bakterien verhindern. Allerdings verhindern sie nicht nur die Vermehrung der Mikroorganismen im Pool, sondern unsachgemäß entsorgt, auch im Boden, wo diese auf natürliche Art und Weise vorkommen. Die Natur kann dadurch erheblich geschädigt werden.

Damit dies nicht passiert, bittet die Samtgemeinde Sickte mit Hilfe einer Poolpumpe oder einer Tauchpumpe, den Poolinhalt in die Toilette oder den Kellerbodenabfluss abzuleiten und es so ablaufen zu lassen. Liegt kein öffentlicher Entsorgungsweg vor, muss behandeltes Poolwasser von einem Abwasserentsorger abgepumpt und so ordnungsgemäß entsorgt werden. Die vorstehenden Hinweise machen deutlich, dass es sich bei Poolbefüllungen um späteres Abwasser handelt. Daraus ergibt sich, dass eine Befüllung über den Gartenwasserzähler nicht zulässig ist.
Beherzigt man das Erwähnte, schützt man die Natur und kann guten Gewissens die sommerlichen Abkühlungen genießen.

Für Rückfragen steht Ihnen der Abwasserbeseitigungsbetrieb der Samtgemeinde Sickte zur Verfügung: Telefon: 05305 / 9129 20