Wohngeld wird höher: Diese Verbesserungen gibt es

Menschen, die Wohngeld erhalten, können eine Wolfenbüttel-Card beantragen und unter anderem das preiswerte Sozialticket erwerben.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Durch eine diesjährige Reform erhalten bisherige Wohngeldbezieher ein höheres Wohngeld, da die allgemeine Entwicklung der Mieten und der Einkommen berücksichtigt wird. Für Menschen mit Schwerbehinderung sind die Freibeträge erhöht worden. Darauf weisen die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel hin. Außerdem können Menschen, die Wohngeld erhalten, eine Wolfenbüttel-Card beantragen und unter anderem das preiswerte Sozialticket erwerben.


Es gebe einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, sofern die Voraussetzungen erfüllt seien. Vorher müsse bei einer der Wohngeldstellen ein Antrag gestellt werden. Wer in Wolfenbüttel lebt könne sich an die Stadtverwaltung am Stadtmarkt wenden. Für das übrige Kreisgebiet sei das Amt für Soziales der Landkreisverwaltung zuständig.

„Seit Anfang des Jahres gibt es eine erhebliche Verbesserung bei der Wohngeldleistung. Bundesweit haben rund 180.000 Haushalte mit geringen Einkommen erstmals oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld. Bisher haben wir noch keinen großen Anstieg von Anträgen hier im Landkreis festgestellt. Ich vermute aber, dass es mehrere Haushalte gibt, die einen Anspruch haben, diesen aber nicht mit einem Antrag geltend machen. Ich möchte diese Menschen ermutigen, einen Antrag zu stellen“, so Sylvia Bender, Leiterin des Amtes für Soziales im Landkreis Wolfenbüttel.

Wohngeld auch bei Eigentum


Das Wohngeld werde als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss für selbstgenutztes Eigentum (Haus oder Eigentumswohnung) gewährt. Die Höhe des Wohngeldes richte sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise sonstige finanzielle Belastungen. Das Wohngeld werde ab Antragstellung in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach sei ein neuer Antrag erforderlich.

Menschen, die Transferleistungen wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende (nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch, SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, SGB XII) beziehen, würden kein Wohngeld erhalten. Hier seien die Kosten für die Wohnung bereits bei den bestehenden Leistungen mitberücksichtigt.

In Zukunft solle auch die Inflation für die Wohngeldberechnung berücksichtigt werden: Ab 2022 solle es eine regelmäßige Anpassung des Wohngeldes, eine so genannte Dynamisierung, geben.

Information und Kontakt


Nähere Auskünfte und Beratung würden das Amt für Soziales des Landkreises Wolfenbüttel sowie die Wohngeldstelle im Bürgeramt der Stadt Wolfenbüttel geben. Aufgrund der Corona-Pandemie werde die Beratung bei der Stadt derzeit hauptsächlich telefonisch angeboten; Anträge werden auf Wunsch per Post zugeschickt.

Für die Stadt Wolfenbüttel: 05331 86 262 / wohngeld@wolfenbuettel.de

Für Orte im Landkreis außerhalb der Stadt Wolfenbüttel: 05331 84 383

Anträge könnten sowohl auf der Homepage des Landkreises unter oder auf der Homepage der Stadt Wolfenbüttel heruntergeladen werden.


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