Wolfenbüttel: Fast die Hälfte der Spielhallen soll schließen

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Für sechs Spielhallen in Wolfenbüttel könnte die Gesetzesänderung im Sommer die Schließung bedeuten. Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Für sechs Spielhallen in Wolfenbüttel könnte die Gesetzesänderung im Sommer die Schließung bedeuten. Symbolfoto: Thorsten Raedlein

Wolfenbüttel. Auch in der Lessingstadt wird es ab dem kommenden Sommer für die Spielhallen-Betreiber eng. Dann droht sechs der insgesamt 14 Spielotheken das Aus.


Durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) wurde im Jahr 2012 auf Länderebene eine Novellierung des Rechts zum Betrieb von Spielhallen beschlossen, die das Ziel hat, durch eine Reduzierung des bestehenden Spielhallenangebots die Spielsucht einzudämmen. Am 30. Juni 2017 endet eine fünfjährige Übergangsfrist. Das hat zur Folge, dass dann alle 14 Spielhallen in Wolfenbüttel über eine Erlaubnis verfügen müssen.

Momentan verfügen zwei Spielhallen über die Erlaubnis, eine dritte Genehmigung könnte nach Antragstellung unproblematisch erteilt werden, teilte die Stadtverwaltung mit. Wie Stadt-Sprecher Thorsten Raedlein auf Nachfrage von regionalHeute.de weiter erklärte, dürfen laut der Gesetzesänderung, die am 1. Juli in Kraft tritt, keine Mehrfachspielhallen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex geduldet werden. In Wolfenbüttel sei das bei zehn Spielhallen der Fall. Das bedeutet - nur eine Spielhalle je Gebäude darf weiter betrieben werden.

"In Wolfenbüttel können für fünf Spielhallen wegen des Verbotes von Mehrfachspielhallen in Gebäuden und für eine weitere Spielhalle wegen Unterschreitung des Mindestabstandes keine Erlaubnisse erteilt werden. Die grundsätzlich mögliche kommunale Verringerung des Mindestabstandes von 100 Meter auf 50 Meter führt zu keinem anderen Ergebnis, da die betrachtete Spielhalle auch diesen Abstand unterschreitet. Momentan liegen sieben Anträge vor, bei denen eine Auswahlentscheidung getroffen werden muss. Für weitere vier Spielhallen wird eine Auswahl nach Antragstellung erforderlich. Konkurrenzverhältnisse bestehen nur unter den Spielhallen, nicht unter den Betreibern. Die Auswahl erfolgt nach den Empfehlungen des Ministeriums durch ein Losverfahren, wenn Erlaubnisse beantragt worden sind", so Raedlein.

Steuereinnahmen


Die Stadt Wolfenbüttel hat im vergangenen Jahr 925.000 Euro durch die Vergnügungssteuer eingenommen, die von den Spielhallenbetreibern an die Stadt abgeführt werden müssen. Ob sich die Schließung einiger Spielhallen in Wolfenbüttel auch auf die Stadtkasse auswirken wird, könne derzeit man noch nicht abschätzen, so Raedlein.


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